580 Millionen Franken Schadenersatz
Mann sieht bei Geburt seines Kindes zu – und verklagt Spital

Bei der Geburt von Anil Koppulas Kind verlief eigentlich alles nach Plan. Per Kaiserschnitt kam sein Kind gesund zur Welt. Trotzdem verklagte er das Spital nach dem Eingriff – weil er zuschauen durfte.
Publiziert: 20.09.2023 um 15:55 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2023 um 22:10 Uhr

Am 20. Januar 2018 kam Anil Koppulas Kind per Kaiserschnitt zu Welt. Fünf Jahre später verklagte er das Royal Women's Hospital in Melbourne (Australien), das die Operation durchführte. Seine Forderung: Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde australische Dollar – das entspricht rund 580 Millionen Franken. Die Summe forderte er nicht, weil es bei der Geburt zu Komplikationen kam, sondern, weil es laut Koppula zu traumatisierend war, dabei zuzuschauen.

Der aus Indien stammende Mann behauptete in der Klage, das Krankenhaus habe ihn «ermutigt», bei der Operation dabei zu sein. Für ihn sei der Anblick von Blut und Organen seiner Frau allerdings höchst traumatisierend gewesen. Koppula beteuert, er habe infolgedessen eine «psychotische Störung» entwickelt, die seine Ehe stark belastet habe.

Ärztliche Untersuchung bestätigt Störung nicht

Nun reichte er seine Klage beim obersten Gerichtshof von Victoria in Melbourne ein. Wie 7News berichtet, verteidigte er sich selbst – allerdings erfolglos. Liegt bei einer Schadenersatzforderung kein wirtschaftlicher Verlust vor, so fordert das australische Recht, dass zumindest eine «erhebliche» Verletzung vorliegt, um eben jene Schadenersatzforderung anzumelden.

Nach einem erfolgreichen Kaiserschnitt verklagte Anil Koppula ein australisches Krankenhaus. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Koppula musste sich in der Folge einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die von einem medizinischen Gremium durchgeführt wurde. Das Gremium kam zum Entschluss, dass «der Grad der psychiatrischen Beeinträchtigung den Schwellenwert nicht erreicht».

Der zuständige Richter James Gorton wies Koppulas Klage anschliessend ab. In der Urteilsverkündung sagte er, die Entscheidung der Mediziner sei «rechtsgültig». (mrs)

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