«Dark Mode» und Suchfunktion
Das wird neu bei WhatsApp

Die Entwickler des Messenger-Dienstes Whatsapp arbeiten zurzeit an vielen neuen Funktionen, die noch dieses Jahr veröffentlicht werden sollen. Unter anderem soll Whatsapp eine neue Suchfunktion, neue Emojis und einen Dark Mode bekommen.
Publiziert: 05.03.2019 um 20:26 Uhr
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Aktualisiert: 06.03.2019 um 10:28 Uhr

Der Messenger-Dienst Whatsapp soll bald im «Dark Mode» verfügbar sein. Diese Neuerung soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden, wie die Autoren des Blogs WA-Betainfo auf Twitter schreiben. Der Blog ist spezialisiert auf das Aufspüren von neuen Funktionen bei Whatsapp. 

Die Nutzer der WhatsApp Beta-Version können laufend neue Funktionen testen. Zurzeit probieren Android-Beta-Nutzer neue Emojis in der App aus. Laut dem Blog seien beispielsweise neue Symbole für weiblich und männlich verfügbar. Auch ein Transgender-Symbol sei eingeführt worden.

Suchfunktion und Gruppenchats werden angepasst

Bisher liessen sich in der App nur Nachrichten suchen. Nun arbeiten die WhatsApp-Entwickler an einer neuen Funktion, mit der auch nach verschiedenen Medien wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Audiodateien gesucht werden kann. Diese Suche können bereits einige der iOS-Beta Nutzer testen. Bei den normalen WhatsApp-Usern wird die neue  Suchfunktion erst mit dem offiziellen Release eingeführt. 

WhatsApp soll bald im «Dark Mode» verfügbar sein. Die Neuerung soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
Foto: Screenshot Twitter WABetaInfo
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Die Gruppen-Funktion soll ebenfalls erneuert werden. Laut WA-Betainfo sollen die WhatsApp-User zukünftig selber entscheiden können, wer sie in eine Gruppe einladen darf. So sollen die Nutzer jeweils Gruppen-Einladungen erhalten und diese annehmen oder ablehnen können.

Geplant sei, dass man in den Datenschutzeinstellungen zwischen drei Auswahlmöglichkeiten entscheiden kann. Dort könne man selber bestimmen, ob man von allen, nur von seinen Kontakten oder von niemandem direkt – ohne Einladung – in eine Gruppe eingeladen werden kann. Eine Gruppen-Einladung solle aber nach 72 Stunden wieder verfallen. (frk)

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