EuGH-Entscheidung
Türkei verurteilt Kopftuchverbot

Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verurteilt, wonach ein Kopftuchverbot vonseiten des Arbeitgebers unter bestimmten Umständen erlaubt ist.
Publiziert: 18.07.2021 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2021 um 09:23 Uhr
ARCHIV - Eine junge Frau mit Kopftuch sitzt an einem Weg. Am Donnerstag hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann. Diese Entscheidung verurteilt die Türkei. Foto: Wolfram Steinberg/dpa
Foto: wolfram steinberg

Dabei handele es sich um eine klare Verletzung der Religionsfreiheit, teilte das Aussenministerium in Ankara am Sonntag mit. Die Entscheidung werde die Islamophobie anheizen und sei daher «gefährlich», hiess es.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Zugleich machten die Richter allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen.

Die Türkei ist ein mehrheitlich muslimisches Land mit einer säkularen Verfassung. Unter der Regierung der islamisch-konservativen AKP, die seit 2002 an der Macht ist, wurde ein Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen nach und nach aufgehoben.

(SDA)

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