Frankreich
Jean-Marie Le Pen wegen Gaskammer-Äusserung erneut verurteilt

Paris – Für seine Einstufung der Nazi-Gaskammern als «Detail» der Geschichte ist der französische Front-National-Gründer Jean-Marie Le Pen erneut verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht verhängte am Mittwoch 30'000 Euro Geldstrafe gegen den rechtsextremen Politiker.
Publiziert: 01.03.2017 um 14:48 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:53 Uhr
Jean-Marie Le Pen wurde erneut schuldig gesprochen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet zu haben. (Archivbild)
Foto: Keystone/AP/CLAUDE PARIS

Der 88-Jährige wurde wie bereits in erster Instanz schuldig gesprochen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet zu haben.

Der langjährige Front-National-Chef und Europa-Abgeordnete hatte im April 2015 in einem Fernsehinterview seine Aussage wiederholt, die Gaskammern der deutschen Konzentrationslager seien nur ein «Detail» der Geschichte des Zweiten Weltkriegs gewesen. Für diese Äusserung war er in der Vergangenheit bereits mehrfach verurteilt worden.

Im April 2016 verurteilte ihn das Pariser Strafgericht wegen der Wiederholung dieser Äusserung zu 30'000 Euro Geldstrafe. Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.

Der Vater von Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen ist immer wieder wegen rassistischer und die Zeit des deutschen Nationalsozialismus verharmlosender Äusserungen verurteilt worden. Erst am Montag wurde er in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er über Roma gesagt hatte, sie würden «Hautausschlag verursachen» und «riechen».

Mit seinen Äusserungen hat Le Pen immer wieder den Kurs seiner Tochter torpediert, dem Front National ein gemässigteres Image zu geben. Der Front National warf seinen Gründer deswegen im August 2015 aus der Partei. Den Titel des Ehrenvorsitzenden konnte die Partei ihm aber nicht entziehen.

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