Frau in der Schweiz, Familie in Bangladesch
Mann (44) wird wegen Doppelleben ausgeschafft

Sein Doppelleben wird einem Mann aus dem südostasiatischen Land jetzt zum Verhängnis. Er muss die Schweiz verlassen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 08.01.2024 um 14:47 Uhr
Vor ein paar Tagen entschied das Bundesgericht: Der Mann aus Bangladesch muss die Schweiz verlassen. (Symbolbild)
Foto: Keystone
1/2

Eine Ehefrau in der Schweiz, eine Familie in Bangladesch und eine Kaskade an Verstrickungen. Ein Bangladescher wird wegen seines jahrelangen Doppellebens ausgeschafft. Der 44-Jährige war länger als zehn Jahre mit zwei verschiedenen Frauen verheiratet. Das Problem: Er verschwieg die Ehe im Heimatland den Behörden hierzulande.

2007 heiratete er seine Schweizer Ehefrau, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Damals war er 28, sie 46. Ein Jahr zuvor reiste er illegal in die Schweiz ein. Er stellte einen Asylantrag, der aber abgelehnt wurde. Dank der Ehe durfte er schliesslich bleiben. 

Zehn Jahre nach der Hochzeit trennten sich die beiden, drei Jahre später folgte die Scheidung. Brisant: Während der ganzen Ehe hatte er eine zweite Ehefrau samt Kindern in Bangladesch unterhalten. Er reiste auch mehrmals in das Land, um seine Familie zu besuchen. 

Anwalt der Schweizer Botschaft deckte alles auf

2022 flog alles auf: Ein Anwalt der Schweizer Botschaft in Bangladesch deckte die Parallelbeziehung auf. Laut der «Aargauer Zeitung» heiratete der Mann seine Landsfrau zur selben Zeit wie die Schweizerin. 

Weil er sich mit dem Verschweigen wichtiger Informationen eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen hat, muss der Bangladescher die Schweiz verlassen.

Er versuchte noch, sich juristisch gegen seine Ausschaffung zu wehren, das Zürcher Verwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde aber ab. Hätten die Behörden bereits 2008 von seinem Doppelleben erfahren, wäre die Aufenthaltsbewilligung vermutlich erloschen. Der Altersunterschied spreche ebenfalls dafür, dass er die Schweizerin nur geheiratet hat, weil er sich hierzulande niederlassen wollte. 

Bundesgericht: «Ungenügende soziale Integration»

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes vor wenigen Tagen bestätigt. Vor Gericht argumentierte der Mann, hier gut integriert zu sein. Er habe viele gemeinsame Freunde mit seiner Ex-Frau. Zudem habe das Gericht ein Empfehlungsschreiben seines Arbeitgebers nicht miteinbezogen.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren geht das Bundesgericht von einer «ungenügenden wirtschaftlichen, sprachlichen und sozialen Integration aus». Die Lausanner Richter glauben, dass der Mann in Bangladesch gut zurechtkommt. Er habe dort ja eine Familie, die auf ihn wartet. (ene)

Fehler gefunden? Jetzt melden