Heimkehrer und Touristen bringen das Virus zurück
China fürchtet sich vor neuer Infektionswelle

Während das Coronavirus in Europa wütet, scheint man in China das Schlimmste überstanden zu haben. Nun geht aber die Angst vor einer neuen Ausbreitung des Virus um. Die Bedrohung kommt diesmal aus dem Ausland.
Publiziert: 20.03.2020 um 14:10 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2020 um 14:50 Uhr

Wochenlang kämpfte China mit aller Härte gegen das Coronavirus. Ganze Städte wurden abgeriegelt, Ausgangssperren verhängt und Spitäler aus dem Boden gestampft. Für die Eindämmung des Virus schuftete das medizinische Personal bis zur völligen Erschöpfung. Doch Chinas Kampf scheint erfolgreich zu sein. Diese Woche waren zum ersten Mal keine neuen Ansteckungen im Land selber gemeldet worden.

Doch kaum scheint China etwas zur Ruhe zu kommen, droht nun eine neue Gefahr: Mit der wachsenden Zahl an Rückkehrern werden neue Fälle importiert. So meldet die Pekinger Gesundheitskommission am Freitag, dass 39 solche Fälle registriert worden seien. Also Erkrankungen, die bei Menschen bei der Einreise nach China nachgewiesen wurden. Das sind fünf Fälle mehr als am Vortag und damit der bisher höchste Anstieg von Erkrankten, die aus dem Ausland eingereist waren. Insgesamt hat China 228 solche eingeschleppten Fälle gemeldet. Viele betroffene Personen waren zuvor in Europa in den Ferien.

Strafrechtliche Verfolgung

Im Reich der Mitte fürchtet man sich deshalb vor einer zweiten Coronavirus-Welle und versucht diese mit allen Mitteln zu bekämpfen. Für Menschen, die aus dem Ausland kommen, gelten deshalb strenge Regelungen. Wie «CNN» schreibt, müssen beispielsweise in Peking alle aus dem Ausland anreisenden Personen erst einmal in Quarantäne. Dazu gehören gleichermassen Chinesen sowie Ausländer. Shanghai soll nachziehen.

Mit der wachsenden Zahl an Rückkehrern steigt auch die Zahl der Infizierten in China wieder – das Land fürchtet sich deshalb vor einer zweiten Coronavirus-Welle.
Foto: AFP
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Wer das Virus nach China bringt, könnte sogar strafrechtlich verfolgt werden, wie «forbes» schreibt. Davon sind vor allem Personen betroffen, die ihre Symptome bei der Einreise verschweigen. Der Oberste Gerichtshof von China hat diese Woche dazu neue Regeln erlassen. Sollte die Zahl der Erkrankten in China weiter steigen, wird das Land gezwungen sein, Ein- und Ausreisen zu beschränken. Selbst dann, wenn diese bisher nicht als Risikoländer gelten.

Nicht nur chinesisches Festland betroffen

Eingeschleppte Fälle aus dem Ausland gibt es aber nicht nur auf dem chinesischen Festland. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, stieg auch in Hongkong die Zahl von Neuinfizierten Mitte der Woche um 25 – so viele wie noch nie an einem Tag zuvor. Viele davon dürften aus dem Ausland gekommen sein.

Auch in Singapur werden deshalb aus Angst alle Einreisenden in Quarantäne gesteckt. Selbst Ausländer mit einer Arbeitsbewilligung müssen vor ihrer Einreise eine Genehmigung einholen – ohne diese dürfen sie gar nicht einreisen. (bra)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
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Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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