Illegale ausländische Zahlungen
US-Gericht lässt Klage gegen Trump zu

Donald Trump hat eine weitere Klage am Hals. Der US-Präsident soll im Zusammenhang mit seiner Firma illegale ausländische Zahlungen getätigt haben. Ein US-Bundesgericht hat die Klage gegen Trump jetzt zugelassen.
Publiziert: 29.03.2018 um 02:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 23:45 Uhr
Indirekte Vorteilnahme bei seinen Firmen?: US-Präsident Donald Trump sieht sich erneut mit einer Klage konfrontiert.
Foto: KEYSTONE/AP/MANUEL BALCE CENETA

Ein US-Bundesgericht hat eine Klage gegen US-Präsident Donald Trump zugelassen. Dabei geht es um illegale ausländische Zahlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten seines Unternehmens.

Richter Peter Messitte wies am Mittwoch (Ortszeit) einen Einspruch gegen die Klage des Bundesstaates Maryland und des Hauptstadtbezirks Washington zurück. Er beschränkte das Verfahren jedoch auf die US-Hauptstadt.

«Die erste Runde gewonnen»

Die Klageführer hätten ausreichend dargelegt, dass der US-Präsident mit bestimmten Einnahmen des Trump International Hotel und dessen Niederlassungen in Washington sowie der Trump Organization gegen geltendes Recht verstosse, begründete der Richter seine Entscheidung.

«Wir haben die erste Runde gewonnen!», begrüsste der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh, im Kurzmitteilungsdienst Twitter die Entscheidung. «Unser Fall kommt voran.»

Weisses Haus schweigt zur Entscheidung

Auch der Generalstaatsanwaltschaft von Washington D.C., Karl Racine, reagierte erfreut. Trump könne nun «für die Verletzung der Verfassung» zur Verantwortung gezogen werden, schrieb er bei Twitter. Das Weisse Haus wollte sich nicht zu der Entscheidung äussern, weil es juristische Verfahren grundsätzlich nicht kommentiere.

Die Kläger stützen sich auf die sogenannte Vergütungsklausel (Emoluments Clause) in der US-Verfassung, die es Regierungsvertretern verbietet, «irgendein Geschenk, eine Vergütung, einen Dienst, Titel oder sonst irgendetwas von einem König, Prinz oder ausländischen Staat» ohne Zustimmung des US-Kongresses anzunehmen.

Gezielt «diplomatische Community» beworben

Maryland und Washington machen geltend, dass das Trump International Hotel seit Trumps Amtseinführung am 20. Januar 2017 besonders beliebt bei ausländischen Regierungsvertretern sei. Das Hotel habe gezielt bei der «diplomatischen Community» geworben.

Die Beschwerdeführer verweisen auch auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus Asien und dem Nahen Osten nach eigener Aussage das Trump-Hotel auswählten, um den US-Präsidenten gewogen zu stimmen. Der Golfstaat Kuwait habe seinen Nationalfeiertag in dem Hotel gefeiert und Saudi-Arabien habe hunderttausende Dollar dort ausgegeben, hiess es weiter. Ausserdem wird kritisiert, dass der Trump Tower in New York Büros an die von der chinesischen Regierung kontrollierte Bank ICBC vermiete und der Trump World Tower und andere Gebäude des Trump-Imperiums Russen zu ihren Kunden zählten.

In der Trump Organization hatte der US-Präsident seine Geschäftsaktivitäten gebündelt. Seit seinem Amtsantritt wird sie von seinen beiden Söhnen Donald Trump junior und Eric Trump geleitet. In der Klageschrift heisst es dazu, Trump sei immer noch der Eigentümer der Liegenschaften und sei sich der Einnahmen, die sie ihm einbrächten, wohl bewusst. (SDA)

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