In U-Bahnhof
Afghane vergewaltigte Touristen in München (D) – verurteilt!

Ein Afghane wurde zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt, nachdem er einen betrunkenen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof vergewaltigt hatte. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Publiziert: 04.10.2024 um 16:06 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2024 um 16:43 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Vier Jahre Jugendstrafe für Vergewaltigung in Münchner U-Bahnhof
  • Videoaufzeichnungen und DNA-Gutachten waren zentrale Beweismittel
  • Tat dauerte rund 36 Minuten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Ein Mann wartet in München im U-Bahnhof Olympiazentrum auf eine U-Bahn.
Foto: Keystone
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AFPAgence France Presse

Nach der Vergewaltigung eines betrunkenen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof nahe dem bayerischen Landtag hat das Landgericht München I den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht befand den aus Afghanistan stammenden 20 Jahre alten Wahidullah H.* am Freitag der Vergewaltigung und des Diebstahls schuldig. Mit der Strafe folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die Verteidigerin hatte dagegen nur eine Verurteilung wegen Diebstahls beantragt.

Der Tourist hatte sich dem Urteil zufolge im August vergangenen Jahres nachts volltrunken im U-Bahnhof Max-Weber-Platz aufgehalten. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte habe zunächst Massagehandlungen an dem Mann vollzogen, bevor er ihm dann die Hose heruntergezogen und ihn vergewaltigt habe. Das ganze Tatgeschehen dauerte rund 36 Minuten, H. stahl dabei auch das Handy des Manns.

DNA-Gutachten erstellt

Der Geschädigte befand sich laut Urteil wegen seines Rauschs in einem hypnotischen Zustand. Er sei trotzdem in der Lage gewesen zu zeigen, dass er die Handlungen nicht wollte. Er sei aber nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu wehren.

Der Angeklagte verweigerte in dem Verfahren die Aussage. Zentrales Beweismittel waren Videoaufzeichnungen aus der Haltestelle, die durch Angaben des Geschädigten ergänzt wurden. Ausserdem wurde ein DNA-Gutachten erstellt.

* Name bekannt 

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