Influencerin lernte Handwerk im Internet
Brasilianer (†27) stirbt nach Phenol-Peeling von falscher Ärztin

Um seine Akne-Narben loszuwerden, unterzog sich ein Mann aus Brasilien einem chemischen Peeling. Bei seiner angeblichen Ärztin handelte es sich aber um eine Influencerin. Mit tödlichen Folgen.
Publiziert: 28.06.2024 um 16:39 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2024 um 16:42 Uhr
Chagas starb nach einem Phenol-Peeling. Er soll eine allergische Reaktion gehabt haben.
Foto: Screenshot Instagram / @henriquechagas
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Ein junger Mann (†27) aus Brasilien ist an den Folgen eines Phenol-Peelings gestorben, das er in der Hoffnung auf eine Linderung seiner Akne-Narben durchführen liess. Die Behandlung wurde von einer Influencerin mit eigenem Kosmetiksalon durchgeführt, die ihr angebliches Wissen nur aus einem Online-Kurs bezog.

Henrique Chagas, genannt Rick, litt seit seiner Jugend unter schwerer Akne, die ihn sehr belastete. Im Internet stiess er auf Natalia Becker (29), die, wie «O Globo» berichtet, mit einer Wunderbehandlung durch Phenol-Peelings warb.

Tod nach allergischer Reaktion

Die Vorher-nachher-Bilder, die Becker in den sozialen Medien teilte, hinterliessen bei Chagas einen positiven Eindruck. Dass die Bilder gefälscht waren, sollte erst später herauskommen. So unterzog sich Chagas der chemischen Behandlung in dem Beautystudio in São Paulo. 

Eine Stunde nach der Anwendung reagierte Chagas allergisch auf das Phenol, sein Atem stockte und er verlor das Bewusstsein. Trotz Notrufs konnten die Rettungskräfte nichts mehr für ihn tun. 

Behandlung ist hochriskant

Phenol-Peelings sind hochriskant und dürfen nur von erfahrenen Dermatologen unter Klinikbedingungen durchgeführt werden, um Herz, Kreislauf und Atmung überwachen zu können. Becker hätte die Behandlung also nie anbieten dürfen.

Sie floh zunächst, stellte sich aber zwei Tage später der Polizei. Wegen Verdacht auf Mord drohen ihr nun mehrere Jahre Haft. 

Ihr Studio wurde geschlossen. Laut der örtlichen Gesundheitsbehörde hat Becker «Verfahren durchgeführt, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstiessen». Eine Genehmigung für «ästhetische Tätigkeiten und andere Schönheitspflegeleistungen» sei zuvor jedoch vorhanden gewesen. 

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