Irrer Gerichtsfall in Österreich
Familie muss eigenes Haus abreissen – trotz Baubewilligung

In Österreich hat eine Familie einen Gerichtsfall verloren – mit fatalen Folgen. Weil ihr Haus zum Teil auf Grünland errichtet wurde, müssen sie es jetzt wohl wieder abreissen. Dabei erteilte die Gemeinde damals eine Baubewilligung.
Publiziert: 07.07.2022 um 18:12 Uhr
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Aktualisiert: 07.07.2022 um 21:54 Uhr

In der nordösterreichischen Gemeinde Enzenkirchen hat sich eine Familie ein grösseres Grundstück gekauft. Darauf stehen ein Wohnhaus mit Pool, eine Doppelgarage, ein Garagenzubau, ein Abstellraum und ein Poolhaus. Doch all das muss das Ehepaar vielleicht schon bald abreissen und dem Erdboden gleich machen.

Das Paar kaufte das Grundstück laut «Heute» im Jahr 2002. Zwei Jahre später konnten sie eine als Grünland gewidmete Wiese zukaufen.

Mit der Baubewilligung des damaligen Bürgermeisters bauten sie 2004 schliesslich das Haus mit Garagenzubau, das Poolhaus mit Pool und eine Gartenmauer.

Eine Familie in Nordösterreich muss wohl ihr ganzes Haus samt Pool abreissen. (Symbolbild)
Foto: pixabay
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«Zum Teil auf Grünland»

Bewohner aus einer anderen Ortschaft haben jetzt Anzeige erstattet, weil die besagte Gemeinde lange Zeit nicht gegen Schwarzbau vorgegangen sei. Davon sei auch das Grundstück der Familie betroffen, wo gewisse Teile «verschoben und zum Teil auf Grünland» errichtet worden seien.

Und das zuständige Gericht gab den Klägern Recht. Jetzt müssen wohl sämtliche Gebäude abgerissen werden. Die Familie argumentierte zuvor erfolglos, dass man alle Abstände noch einmal neu vermessen müsse. Das Gericht entgegnete, dass ein Gutachter bereits «unzweifelhaft ableiten» konnte, dass Teile vom Wohnhaus und der Doppelgarage im Grünland errichtet wurden.

In einer Mitteilung erklärt das Gericht, dass die Gebäude «konsenslos im Grünen errichtet wurden». Deshalb habe die Behörde «zu Recht einen unbedingten Beseitigungsauftrag erlassen sowie die Benützung der Anlagen untersagt». Bevor die Gebäude aber abgerissen werden, kann die Familie noch eine Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einreichen. (obf)

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