Irrer Prozess in Deutschland
Professor schlägt Doktorandin mit Bambusstock

Unfassbar: Ein Professor von der Uni Göttingen soll eine Doktorandin mit einem Bambusstock geschlagen haben. Die Frau wehrt sich nun vor Gericht dagegen.
Publiziert: 10.03.2023 um 19:13 Uhr

Er schlug zu. Mit einem Bambusstock oder der Hand auf den nackten Hintern. An der Universität Göttingen in Deutschland gingen drei Frauen wegen eines Professors (58) durch die Hölle. Er bestellte seine Opfer in sein Büro, verriegelte die Tür und steckte sich den Schlüssel in die Hosentaschen. Sie wurden genötigt und erniedrigt.

Der Mann wurde vor knapp einem Jahr vom Landgericht Göttingen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Das Urteil fiel in den Augen einer Betroffenen und der Staatsanwaltschaft zu mild aus. Denn: Nur in einem von drei Fällen soll es Nötigung gewesen sein. Und in der Tat: Das Landgericht Göttingen muss neu über die Strafe entscheiden. Das entschied der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig am Mittwoch, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte.

Folgen nicht ausdrücklich angekündigt

Laut Landgericht bestellte der Professor die Frau ausserhalb der Dienstzeiten zu angeblichen Besprechungsterminen in sein Büro. Er habe die Tür abgeschlossen und der Doktorandin gesagt, dass er sie wegen angeblicher Verfehlungen mit Schlägen bestrafen müsse.

Vor einem Jahr wurde ein Professor der Universität Göttingen zu elf Monaten Bewährung verurteilt, weil er Frauen geschlagen hat. Die Bundesanwaltschaft stuft das Urteil als zu milde ein. Der Bundesgerichtshof hat nun einer Revision zugestimmt: Der Fall wird neu aufgerollt.
Foto: NDR
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Die Frau soll zunächst abgelehnt haben, worauf ihr der Angeklagte angedroht haben soll, ihre Doktorarbeit nicht weiter zu betreuen. In zwei Fällen soll der Professor diese Folge jedoch nicht ausdrücklich angekündigt haben, sodass die Verteidigung des Professors argumentieren konnte, es handle sich nicht um eine strafbare Nötigung. Bei diesen Fällen fand der BGH Rechtsfehler in dem Göttinger Urteil.

«Beim ersten Durchlesen des Urteils springt ins Auge, dass das Landgericht dem Professor gegenüber eine überaus grosse Milde hat walten lassen», so die Bundesanwältin bei der Verhandlung am Mittwoch, wie der NDR berichtet. Das Landgericht habe keine strafbare Nötigung gesehen, dabei aber eine sich möglicherweise aus dem Verhalten des Professors ergebende Drohung nicht berücksichtigt, hiess es. Nun muss eine andere Strafkammer in Göttingen darüber verhandeln, die auch eine neue Gesamtstrafe ausspricht.

Uni versucht, Professor loszuwerden

Im Prozess wird jetzt untersucht, ob nicht das Verhalten des 58-Jährigen eine Drohung ergeben habe. Falls eine strafbare Nötigung befunden werden kann, wird eine neue und womöglich härtere Strafe ausgesprochen. «Ob die Gesamtstrafe vom neuen Verfahren betroffen ist, das steht sowieso infrage», sagte Susanne Frangenberg, die Anwältin des Professors, am Mittwoch. Für die Klägerin und die anderen beiden betroffenen Frauen sei das lange juristische Verfahren sehr belastend.

«Wir halten die Disziplinarklage auf Entfernung des Professors aus dem Amt, die wir 2018 eingereicht hatten, unverändert aufrecht», teilt die Universität Göttingen mit. Derzeit ruht dieses Verfahren am Verwaltungsgericht Göttingen. Sollte der Professor zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden, würde das Verfahren eingestellt und dem Professor automatisch die Lizenz entzogen. Allerdings liegt die Entscheidung über eine härtere Strafe demnächst in der Hand einer anderen Kammer des Landgerichts. (lia)

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