Italien
Italiens PD scheitert im Rennen um neue Einbürgerungsgesetz

Rom – Der italienische Premierminister Paolo Gentiloni hat endgültig darauf verzichtet, im Parlament ein neues Einbürgerungsgesetz durchzubringen. Bei der letzten Senatssitzung am Samstag waren zu wenige Senatoren anwesend, um den Gesetzesentwurf durchzubringen.
Publiziert: 24.12.2017 um 13:40 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 14:21 Uhr
Der italienische Premierminister Gentiloni konnte ein neues Einbürgerungsgesetz nicht im Parlament durchbringen. Es waren zu wenige Senatoren anwesend. Mit dem Gesetz hätten 800'000 in Italien geborene Kinder von Einwanderern die Staatsbürgerschaft erhalten können. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/AP/OLIVIER MATTHYS

Mit diesem hätten rund 800'000 in Italien geborene Kinder von Einwanderern die Staatsbürgerschaft erhalten können.

Die oppositionellen Mitte-Rechts-Parteien sowie die Fünf-Sterne-Bewegung kamen nicht zu der einberufenen Sitzung. Damit wollten sie die Regierungspartei PD daran hindern, den Gesetzesentwurf über die Bühne zu bringen, der vor allem im Mitte-Rechts-Lager stark umstritten ist. Gentilonis Demokratische Partei (PD) verfügt im Senat nur über eine knappe Mehrheit.

Italiens Parlamentskammern werden spätestens am kommenden Freitag aufgelöst. Der Premier hat keine Zeit daher mehr, um das Gesetz - ein Schwerpunkt im Programm seiner Partei - unter Dach und Fach zu bringen. Daher kann erst das neue Parlament nach dem Wahlen im kommenden Frühling die neuen Einbürgerungsregeln diskutieren.

Mit dem Gesetzesentwurf sollte das «ius sanguinis» (Abstammungsrecht) durch das «ius soli» (Geburtsortsprinzip) ersetzt werden. Mit der Reform hätten rund 800'000 in Italien geborene Kinder von Einwanderern sofort die italienische Staatsbürgerschaft erhalten können.

Die Rechtsparteien und die populistische Fünf-Sterne-Bewegung waren Sturm gegen das Vorhaben gelaufen. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wolle die PD um Ex-Premier Matteo Renzi nur ihr Wählerreservoir vergrössern, kritisierten sie.

In Italien geborene Kinder erhalten derzeit nach dem Grundsatz des «ius sanguinis» die italienische Staatsbürgerschaft nur, wenn bereits ein Elternteil italienischer Staatsbürger ist. Minderjährige Kinder folgen dem «Rechtsstatus» der Eltern. Kinder von Ausländern, die in Italien geboren wurden, können derzeit erst ab ihrem 18. Geburtstag die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.

Laut den geplanten neuen Einbürgerungsregeln sollten in Italien geborene Einwandererkinder die italienische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie mindestens fünf Jahre lang im Land in die Schule gegangen sind und wenn zumindest ein Elternteil eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung im EU-Raum besitzt. Dasselbe sollte für Kinder gelten, deren Eltern sich bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes in Italien niedergelassen haben.

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