Mann würde über Klimakleber «einfach drüberfahren»
Gericht bestätigt Freispruch in Prozess um fiesen Internet-Kommentar

Ein Mann, der Klimaaktivisten im Internet bedrohte, bleibt straffrei. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte den Freispruch, da sein Kommentar nicht als Aufruf zu Gewalt gewertet wird.
Publiziert: 08.05.2024 um 12:25 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2024 um 15:54 Uhr

Der Freispruch für einen Mann nach einem heftigen Kommentar im Internet gegen Klimaaktivisten ist rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision gegen ein früheres Urteil am Dienstag als unbegründet zurück, wie das Gericht in München am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht Ansbach war 2023 davon ausgegangen, dass der Kommentar des Manns nicht als Aufruf zu Angriffen auf Demonstrationsteilnehmer zu verstehen war.

Der Mann hatte demnach 2022 auf der Internetplattform Youtube eine Reportage kommentiert, die den Titel «Verkehrschaos auf Frankenschnellweg: Aktivisten kleben sich auf Strasse» trug. Sein Kommentar lautete wörtlich: «Einfach drüber fahren selbst schuld wenn man so blöd is und sich auf die Strasse klebt.»

Landgericht glaubt Internet-Hetzer

Das Amtsgericht Weissenburg in Bayern verurteilte den Angeklagten im Mai 2023 zunächst wegen der Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. In der Berufung sprach das Ansbacher Landgericht den Mann im November dann frei.

«Einfach drüber fahren selbst schuld wenn man so blöd is und sich auf die Strasse klebt.» (Symbolbild)
Foto: IMAGO/Andreas Stroh
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Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, dass er den Kommentar lediglich als Beitrag zur öffentlichen Debatte, die teils heftig geführt werde, gemeint habe. Seine überspitzt formulierte Unmutsäusserung habe er keineswegs ernst gemeint. Er sei zudem davon ausgegangen, dass die Aussage auch nicht wörtlich genommen werde. Das Landgericht hielt diese Angaben für glaubhaft und sah in seiner Äusserung kein strafbares Handeln.

Revision zurückgewiesen

Die Revision dagegen wies das Bayerische Oberste Landesgericht zurück. Es führte aus, dass bei Gewaltaufrufen die Grenze der verfassungsrechtlich geschützten freien Meinungsäusserung überschritten werde. Je nach konkreten Umständen könne es sich um eine Billigung von Straftaten oder Volksverhetzung handeln. Das Bayerische Oberste Landesgericht sei jedoch als Rechtskontrollinstanz an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden.

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Insoweit sei die Begründung im Berufungsurteil zwar sehr knapp, aber noch ausreichend, stellte der zuständige Strafsenat fest. Es handle sich aus Sicht des Senats aber um einen Grenzfall. In ähnlichen Fällen sei eine Verurteilung durchaus denkbar. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht. (AFP)

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