Mord an Bloggerin auf Malta
Gericht weist Klage von Verdächtigem ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines mutmasslichen Drahtziehers des Mords an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia in Teilen abgewiesen.
Publiziert: 30.03.2021 um 15:59 Uhr
ARCHIV - Kerzen und Blumen stehen im Gedenken vor einem Foto der ermordeten maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia vor dem Justizpalast. Foto: Lena Klimkeit/dpa
Foto: Lena Klimkeit

Die Beschwerde des Unternehmers Yorgen Fenech gegen seine Inhaftierung und die Dauer des Verfahrens sei unbegründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Fenech hatte zudem seine Haftbedingungen und Versäumnisse beim Schutz seiner Gesundheit beanstandet.

Um hierüber zu entscheiden, fehlten dem Gericht zufolge Informationen. Maltas Regierung wurde demnach benachrichtigt, eine Entscheidung zu diesen Punkten vertagt. (Nummer 19090/20)

Die regierungskritische Bloggerin Caruana Galizia war im Oktober 2017 durch eine Autobombe in die Luft gesprengt worden. Caruana Galizia soll vor ihrem Tod zu Korruption im Zusammenhang mit dem Bau eines Kraftwerks einer Firma, an der Fenech Teilhaber war, recherchiert haben.

Im November 2019 wurde Fenech festgenommen. Er wird beschuldigt, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, bestreitet die Vorwürfe jedoch.

Wegen der Corona-Pandemie war Fenechs Prozess zeitweise ausgesetzt worden. Er hatte in dieser Zeit mehrfach vergeblich eine Freilassung auf Kaution beantragt. Das Gericht wies seine Beschwerde hiergegen als unbegründet ab. Die Anträge seien einzeln geprüft worden, die Aussetzung durch die aussergewöhnlichen Umstände begründet. Die Dauer des Verfahrens sei ferner aufgrund der Komplexität des Falls nicht unangemessen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.

(SDA)

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