Quarantäne-Brecherin in Österreich droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Rentner stirbt an Corona – Ermittlung gegen Nachbarin

In Österreich bricht eine Frau die Corona-Quarantäne. Kurz darauf erkrankt auch ihr Nachbar am Virus – und stirbt. Nun wird wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Frau ermittelt.
Publiziert: 25.07.2022 um 10:47 Uhr
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Aktualisiert: 26.07.2022 um 10:32 Uhr

Im Dezember 2021 steckte sich eine Österreicherin mit Corona an. Trotz der damals geltenden Quarantäne-Regel verliess sie mehrmals ihre Wohnung. Immer wieder beschwerten sich Nachbarn, da sie die Erkrankte im Haus und auch im Freien antrafen.

Wenig später infizierte sich auch ein Rentner, der im selben Haus wohnte. Gemäss der österreichischen Zeitung «Heute» ist es wahrscheinlich, dass er sich bei einer Begegnung mit der Nachbarin, etwa im Treppenhaus, ansteckte. Weil sich der Zustand des Mannes immer weiter verschlechterte, musste er ins Spital eingeliefert werden. Dort starb er schliesslich Mitte Januar 2022.

Rentner fast sicher von Nachbarin infiziert

Die Nachbarn der infizierten Österreicherin hatten bereits wegen des Quarantäne-Verstosses die örtliche Gesundheitsbehörde informiert. Nun leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein. Der Vorwurf lautet grob fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten.

In Österreich starb ein Rentner nach einer Corona-Erkrankung. Nun wird gegen seine Nachbarin ermittelt. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch
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Wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft gegenüber der «Kleinen Zeitung» erklärt, wurde ein medizinischer Sachverständiger mit dem Fall beauftragt. Dieser stellte fest, dass der beim Rentner vorgefundene Coronavirus-Stamm «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» von seiner Nachbarin stammte.

Im laufenden Ermittlungsverfahren müssen noch zahlreiche Unterlagen sichergestellt und Zeugen befragt werden. Es ist der erste Fall in Österreich, bei dem Corona als «Waffe» angeführt wird. Auch der Beschuldigten steht noch eine Befragung bevor. Erst dann wird entschieden, ob es auch tatsächlich zu einer Anklage kommt. (obf)

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