Sie hielt Geräusche für Lärm
Frau (74) ruft 855 Mal die Polizei – wegen Tinnitus

In Belgien musste sich eine Frau (74) vor Gericht verantworten, weil sie die Polizei mit Hunderten Lärmbeschwerden belästigt hatte.
Publiziert: 21.12.2023 um 13:27 Uhr
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Aktualisiert: 23.12.2023 um 11:03 Uhr
Mit einem beispiellosen Telefonterror ging eine ältere Frau in Belgien der Polizei jahrelang auf die Nerven (Symbolbild).
Foto: IMAGO/Schöning

Im Mai 2020 alarmierte eine Frau (74) aus der belgischen Region Turnhout wegen angeblicher Lärmbelästigung durch den Nachbarn erstmals die Polizei. Im Lauf der Zeit wurden daraus 855 Anrufe. Die Beschwerde der Frau war immer die gleiche. Doch die Polizei, die mehrmals zu ihr ging, konnte nie etwas hören.

Weil die 74-Jährige trotzdem mit ihrem Telefonterror weitermachte, musste sie sich am Dienstag wegen Missbrauchs von Telekommunikationsanlagen vor Gericht verantworten. Dies berichtet das belgische Portal 7sur7.be.

Reibungslosen Betrieb gestört

Die Staatsanwältin stellte fest: «Durch ihr Verhalten hat sie den reibungslosen Betrieb der Notrufzentrale gestört.» Die Polizei habe der Frau oft gesagt, dass die Anrufe keinen Sinn hätten, da man nie etwas festgestellt habe.

Die Staatsanwältin sagte, sie sei sich nicht sicher, welche Strafe sie für die Frau fordern solle. Es sei jedoch wichtig, einen Weg zu finden, dass die unerwünschten Anrufe aufhörten.

Der Anwalt der Angeklagten erklärte, dass die Geräusche, die seine Mandantin hört, von ihrem Tinnitus herrühren könnten. «Sie ist 74 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl und ist nicht vorbestraft. Es ist nicht notwendig, sie durch eine Strafe weiter zu belasten», argumentierte er.

Verteidigung verlangt Bewährungsstrafe

Die Frau leide seit langem an Hörverlust und Tinnitus. «Es könnte sein, dass dies der Grund für die Geräusche ist, die sie hört. Sie hört ständig unerträgliche Vibrationen und Summgeräusche», sagte der Anwalt.

Der Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin, während der sie beweisen muss, dass sie nicht mehr grundlos die Polizei ruft. Das Urteil fällt am 16. Januar. (noo)

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