Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Schweizerin in Thailand wegen 8.20 Franken getötet

Der Thailänder Teerawat T. ist am Mittwoch wegen des Mordes an der Schweizerin Rita N. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Leiche der 57-Jährigen war in der Nähe eines Wasserfalls auf der Touristeninsel Phuket gefunden worden.
Publiziert: 16.03.2022 um 12:42 Uhr
|
Aktualisiert: 16.03.2022 um 15:26 Uhr
Die Polizei veröffentlichte ein Bild des Täters.
Foto: Zvg
1/13

Im Dschungel bei einem Wasserfall wurde im Juli 2021 die Leiche der Schweizerin Rita N.* (†57) mit dem Gesicht nach unten liegend entdeckt worden. In der Nähe des Opfers wurden eine Jeans, Turnschuhe und ein Mobiltelefon gefunden.

Der Täter: Teerawat T.** (27). Der Einheimische wurde kurz nach dem Horror-Fund verhaftet und gestand daraufhin die Bundesangestellte getötet zu haben.

Dafür muss der Thai nun in den Knast. Ein Gericht in Phuket entschied nun am Dienstag, dass der 27-Jährige der Frau in der Nähe des Wasserfalls mit der Absicht begegnet war, sie zu vergewaltigen, sie dann aber tötete und ihr Geld stahl, wie ein Justizsprecher erklärte. «In allen Punkten hat das Gericht den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt», hiess es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung.

Kam im Rahmen von speziellen Tourismus-Programm nach Thailand

Bei einer früheren Anhörung hatte der Mann die Tat gestanden und dem Gericht erklärt, dass er etwa 300 Baht, umgerechnet 8,20 Franken, gestohlen habe, nachdem er die Schweizerin erwürgt hatte.

Rita N. war Mitte Juli im Rahmen eines Modellprojekts für Tourismus in Corona-Zeiten auf die grösste Insel des Königreichs gereist. Vollständig Geimpfte aus knapp 70 Ländern durften seit dem 1. Juli 2021 wieder nach Phuket reisen. Im Rahmen des sogenannten «Sandbox»-Projekts galten für die Gäste strenge Regeln, aber sie durften sich frei auf der Insel bewegen.

Die Regierung wollte so versuchen, den durch die Corona-Pandemie seit eineinhalb Jahren am Boden liegenden Tourismussektor zumindest teilweise wiederzubeleben. (jmh/SDA)

*Name geändert

**Name der Redaktion bekannt


Fehler gefunden? Jetzt melden