Terror-Angst in Frankreich
Verfassungsgericht erklärt Hausarreste für legal

354 Personen sind seit der Terror-Nacht von Paris unter Hausarrest gestellt worden. Zu Recht und rechtens, erklärt das französische Verfassungsgericht.
Publiziert: 22.12.2015 um 22:35 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:51 Uhr

Frankreichs Verfassungsgericht hat die nach den Anschlägen von Paris am 13. November verhängten Hausarreste heute Abend für rechtens erklärt. Der entsprechende Artikel aus dem Ursprungsgesetz vom 3. April 1955 stimme mit der Verfassung überein, erklärte der Rat.

Geklagt hatten sieben Umweltaktivisten, die für die Dauer der Pariser Uno-Klimakonferenz vorsorglich unter Hausarrest gestellt worden waren.

Die Antiterror-Einheits türmt die Neuve genannte Kirche Saint-Denis-de-l’Estrée in St. Denis.
Foto: Reuters

Seit dem Inkrafttreten des Ausnahmezustands nach den Pariser Attentaten wurden 354 Personen unter Hausarrest gestellt. In vier Fünfteln der Fälle handelt es sich um Personen, für die zuvor bereits Fichen wegen mutmasslicher Radikalisierung angelegt worden waren.

Das Gesetz von 1955 wurde während des Algerienkriegs verabschiedet, als die damalige französische Kolonie um ihre Unabhängigkeit kämpfte. Demzufolge kann jeder unter Hausarrest gestellt werden, der als «Gefahr für die Sicherheit und öffentliche Ordnung» angesehen wird.

Ausnahmezustand bis mindestens Ende Februar

Derweil hat die französische Regierung den Ausnahmezustand bis Ende Februar verlängert. Sie will ihn auch in der Verfassung verankern und seine zeitliche Begrenzung aufheben - bislang ist der Ausnahmezustand nur gesetzlich geregelt. Die entsprechende Verfassungsänderung will die Regierung morgen einbringen.

Der von Präsident François Hollande verhängte Ausnahmezustand räumt den Behörden umfassende Befugnisse ein und erlaubt unter anderem Ausgangssperren, nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote und Hausarrest für mutmassliche Gefährder. (gr)

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