Verstösst Sohn von deutscher Ministerin gegen Strafgesetz?
Wegen Foto aus Regierungs-Heli drohen bis zu 5 Jahre Haft!

Die deutsche Ministerin Christine Lambrecht steht in der Kritik, nachdem ihr Sohn ein Foto von sich im Regierungs-Helikopter veröffentlichte. Das Bild könnte für die Verteidigungsministerin bzw. ihren Sohn nun auch juristische Konsequenzen haben.
Publiziert: 11.05.2022 um 14:02 Uhr

Die deutsche Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (56) nimmt auf Dienstreisen gerne ihren Sohn Alexander (21) mit. An Ostern besuchten die beiden im Regierungs-Helikopter Nordfriesland und Truppen der deutschen Armee, danach folgten direkt ein paar Tage Ferien auf Sylt.

Alexander Lambrecht berichtete auf Instagram von der Reise und posierte stolz im Regierungs-Helikopter. Mittlerweile hat der Junior das Foto zwar gelöscht, doch die Probleme seiner Mutter werden grösser. Nicht nur hat sie einen Imageschaden erlitten – ihr Sohn durfte regelmässig mitfliegen, wie Recherchen von «Bild» ergaben. Der Vorfall könnte sie sogar ins Gefängnis bringen!

Verstoss gegen Strafgesetzbuch

Ein Bundeswehr-Jurist sagt zu «Bild», mit der Veröffentlichung des Fotos könnten die Ministerin oder ihr Sohn gegen das Strafgesetzbuch, genauer den Artikel «Sicherheitsgefährdendes Abbilden von Wehrmitteln» verstossen haben. Die Befürchtung: Spione könnten auf dem Foto technische Details des Helikopters sehen. Falls die zuständige Dienststelle der Veröffentlichung des Instagram-Posts nicht zugestimmt hat, könnte das Vergehen laut Jurist mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Die deutsche Verteidigungsministerin und SPD-Politikerin Christine Lambrecht hat ihren Sohn schon einige Male auf Dienstreisen mitgenommen.
Foto: keystone-sda.ch
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Ein weiterer Gesetzesbruch könnte sich ergeben, falls der Truppenbesuch der Ministerin viel kürzer war, als der anschliessende Sylt-Urlaub. Es gäbe dann Zweifel, «ob der dienstliche Zweck im Vordergrund» stand, wie das laut Bundesreisekostengesetz gefordert wird.

Dass Lambrecht ihren Sohn mitnahm, scheint dagegen gesetzlich unproblematisch zu sein. Kabinettsmitglieder und wenige weitere Amtsträger dürfen Familienangehörige auf Dienstreisen mitnehmen. Begleitungen von Bundespräsidenten, Kanzlern und Aussenministern dürfen kostenlos mitreisen, alle anderen bezahlen 30 Prozent des Normaltarifs. Dem Sprecher des Verteidigungsministeriums zufolge hat Lambrecht den Flug ihres Sohnes angekündigt und bezahlt. Alles sei «in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien» abgelaufen. (vof)

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