Vor der Tat mit Messer posiert
14-Jähriger ersticht Bub (†7) in Deutschland

Auf Instagram postete ein 14-Jähriger am Donnerstagmorgen ein Selfie aus dem Regensburger Bezirksklinikum. Eine halbe Stunde später stach er einen Siebenjährigen und einen Pfleger (63) nieder.
Publiziert: 28.10.2023 um 14:01 Uhr

Mit einem Schlachtmesser in der Hand posiert der 14-Jährige auf der Toilette des Bezirksklinikums im bayerischen Regensburg. Seine schwarze Mütze hat er tief ins Gesicht gezogen. Das Foto postete er mit dem Wort «Revenge» auf Instagram.

Nur 30 Minuten später vollzog er seine angekündigte Rache. Der 14-Jährige stach mit einem Messer auf einen Pfleger (63) und einen siebenjährigen Jungen ein. Das berichtete das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Mitteilung.

Pfleger überwältigte ihn

Einem 27-jährigen Pfleger gelang es schliesslich, den jungen Patienten zu überwältigen. Der junge Mann wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erliess laut Polizei einen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Mordes.

Kurz vor der Tat veröffentlichte der 14-Jährige dieses Foto auf Instagram.
Foto: Instagram
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Doch es blieb nicht beim Versuch. «Der am gestrigen Donnerstag, 26. Oktober in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung des Bezirksklinikums Regensburg verletzte Siebenjährige ist heute Abend in einem Krankenhaus verstorben», teilte die Polizei am späten Freitagabend mit.

Der 63-jährige Pfleger ist weiterhin in ärztlicher Behandlung. Sein Gesundheitszustand ist laut der Polizei «stabil».

Möglicherweise extremistische Bezüge

Der Beschuldigte war den Ermittlern kein Unbekannter. Im Januar hatte der damals 13-Jährige aus dem Landkreis Neustadt in Chatgruppen gedroht, seine Schule in die Luft zu sprengen. Umgehend wurde daraufhin eine Razzia durchgeführt. Dabei fand die Polizei Sprengstoff, Softairwaffen und Bombenattrappen.

Wie die «Bild» berichtet, hatte der 14-Jährige zuvor im Internet über den Amoklauf von Columbine 1999 und deutsche Schulmassaker recherchiert.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums war der Tatverdächtige zur Tatzeit vermutlich nicht voll schuldfähig. Bei dem Jugendlichen können extremistische Bezüge nicht ausgeschlossen werden. (gs)

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