Vorwurf der Vergewaltigung
Schwedische Justiz stellt Ermittlungen gegen Assange ein

Die Vorermittlungen wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange werden eingestellt. Dies teilen die schwedischen Justizbehörden mit.
Publiziert: 19.11.2019 um 14:20 Uhr
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Aktualisiert: 19.11.2019 um 15:30 Uhr

Die Voruntersuchungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange in Schweden wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung werden niedergelegt. Das teilte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Dienstag mit.

Zwar hielten die Ermittler die Klägerin für glaubhaft und zuverlässig, doch reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, sagte Persson vor den Medien in Stockholm. Nach fast einem Jahrzehnt erinnerten sich die Zeugen nicht mehr genau. Nach einer umfassenden Prüfung würden die Ermittlungen daher nicht fortgeführt. Gegen diese Entscheidung könne allerdings Widerspruch eingelegt werden.

Assange, der derzeit in Grossbritannien im Gefängnis sitzt, war vorgeworfen worden, im August 2010 eine Schwedin vergewaltigt zu haben. Der heute 48-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt.

Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden. Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wiederaufgenommen und Haftbefehl beantragt, was das zuständige Gericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.

Weitere Anklage hängig

Seit April sitzt Assange in Grossbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen ab. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt, um einer Auslieferung nach Schweden wegen der Vergewaltigungsvorwürfe zu entgehen. Im April wollte ihm Ecuador keinen diplomatischen Schutz mehr gewähren.

In den USA ist der Wikileaks-Gründer zudem wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstössen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Derzeit läuft das Auslieferungsverfahren dazu in Grossbritannien. Die Anhörung zum Auslieferungsantrag der USA ist für Februar angesetzt. Im Falle eines Schuldspruchs in allen Anklagepunkten in den USA droht ihm dort lebenslange Haft. (SDA)

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