Wegen Terror-Verherrlichung
Pariser Gericht verurteilt Komiker Dieudonné

Der umstrittene französische Komiker provozierte kurz nach den Terror-Anschlägen in Paris vom Januar mit einem Eintrag auf Facebook. Jetzt bekam er dafür eine bedingte Gefängnisstrafe.
Publiziert: 18.03.2015 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:27 Uhr
Der französische Komiker Dieudonné.
Foto: Keystone

Wegen Terrorverherrlichung kurz nach den islamistischen Anschlägen von Paris ist der französische Komiker Dieudonné heute zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Strafgericht in Paris befand den schon häufiger wegen antisemitischer Äusserungen verurteilten Dieudonné wegen einer Facebook-Nachricht für schuldig.

Dort hatte der 49-Jährige am 11. Januar, also wenige Tage nach den Anschlägen von Paris mit 17 Todesopfern, geschrieben: «Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly.»

Bei dieser Nachricht hatte Dieudonné die Solidaritätsbekundung «Ich bin Charlie», die nach dem Anschlag auf die Satirezeitung «Charlie Hebdo» mit zwölf Toten um die Welt ging, mit dem Namen des islamistischen Attentäters Amédy Coulibaly vermischt. Coulibaly hatte eine Polizistin im Grossraum Paris und bei einer Geiselnahme in einem jüdischen Supermarkt vier weitere Menschen erschossen. Coulibaly wurde ebenso wie die beiden Attentäter von «Charlie Hebdo» am 9. Januar von der Polizei erschossen.

Dieudonné hatte schon vor einem Jahr international für Schlagzeilen gesorgt. Gegen den für seine Provokationen bekannten Komiker wurden damals in Frankreich wegen judenfeindlicher Äusserungen in seinem Bühnenprogramm mehrere Auftrittsverbote verhängt. Bei seinen Aufführungen in der Schweiz durfte Dieudonné jeweils nur unter strengen Auflagen auftreten.

Von ihm stammt auch der «Quenelle»-Gruss, der an den Hitler-Gruss erinnert. In dem Verfahren wegen des Vorwurfs der Terrorverherrlichung hatte Dieudonné versichert, dass er die Anschläge von Paris «ohne Vorbehalt» verurteile. (SDA/noo)

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