Weil sie die Hausarbeit machte
Spanier muss seiner Ex-Frau über 200'000 Euro zahlen

Eine Frau in Spanien bekommt von ihrem Ex-Mann über 200'000 Euro ausbezahlt, weil sie sich jahrelang um die Kinder gekümmert und den Haushalt verrichtet hat.
Publiziert: 09.03.2023 um 16:52 Uhr
|
Aktualisiert: 10.03.2023 um 10:19 Uhr

Sie kümmerte sich um die Kinder und schmiss den Haushalt. Und genau deswegen bekommt Ivana Moral (48) aus Malaga in Spanien von ihrem Ex-Mann 205'000 Euro. Das hat nun ein Gericht entschieden. «Es ist schön, dass das jetzt endlich einmal wertgeschätzt wird. Es geht mir nicht ums Geld, aber jetzt kann ich endlich unabhängig sein und mein Leben leben», sagt die Spanierin zur Zeitung «Nius».

Moral und ihr Ex-Mann hatten 1995 geheiratet. Die Ehe hielt 25 Jahre, dann kam die Scheidung. Die gemeinsamen Kinder sind mittlerweile im Teenager-Alter. Ihr Ex-Mann sei sehr wohlhabend und habe mehrere Millionen Euro auf dem Konto. Deshalb sei es gemäss Morals Anwältin mehr als gerecht, dass der Mann die Arbeit der Frau entsprechend würdige und diese Summe bezahle.

In der Klage heisst es, der Mann habe während der Ehe, sein Vermögen exponentiell vermehren können, ohne dass er Rücksicht auf die Familie nehmen musste. Die Frau musste hingegen einen Erwerbsausfall hinnehmen. «In Anbetracht seiner Millionen sind die 205'000 Euro ein Hungerlohn und eine Entschädigung mehr als berechtigt», erklärte die Anwältin der 48-Jährigen.

Die Spanierin Ivana Moral bekommt für 25 Jahre Hausarbeit eine Entschädigung von 205'000 Euro.
Foto: Ivana Moral
1/5

Gericht orientierte sich am Mindestlohn

Spanien hat jüngst mit mehreren Gesetzen und Entscheiden bezüglich Frauenanliegen für Schlagzeilen gesorgt. So wird neu ein Menstruationsurlaub für junge Frauen eingeführt. Konkret: Frauen haben monatlich freie Tage zugute, wenn sie ihre Periode haben. Das sei laut mehreren spanischen Medien ein historischer Beschluss gewesen. Ausserdem gilt Spanien als das sicherste europäische Land für Frauen.

Das Gericht hat die Summe anhand des Mindestlohns und der Dauer der Ehe festgelegt, berichtet «Nius». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Ex-Mann Berufung einlegt, ist nicht bekannt. (ene)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?