Wikileaks
Assange legt Berufung gegen europäischen Haftbefehl ein

London – Der Wikileaks-Gründer Julian Assange ist gegen die Entscheidung eines schwedischen Bezirksgerichts in Berufung gegangen, den gegen ihn erlassenen europäischen Haftbefehl aufrechtzuerhalten.
Publiziert: 10.08.2016 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 01:28 Uhr
Wikileaks-Gründer Julian Assange auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/EPA/FACUNDO ARRIZABALAGA

Assanges Anwalt Tomas Olsson sagte der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, sein Mandant habe die Entscheidung am Dienstag angefochten. Der europäische Haftbefehl gegen Assange wurde 2010 erlassen, nachdem ihn eine Schwedin wegen Vergewaltigung angezeigt hatte.

Die schwedische Justiz will ihn deswegen vernehmen. Der 45-jährige Australier sagt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück.

Assange begab sich im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, nachdem er in Grossbritannien alle Rechtsmittel gegen einen Antrag Schwedens auf seine Auslieferung ausgeschöpft hatte. Seitdem lebt er im Botschaftsgebäude auf beengtem Raum mit Bett, Computer und Balkonzugang.

Assanges Anwalt sagte, in der Berufung werde auf die Erklärung einer UNO-Arbeitsgruppe vom Februar dieses Jahres verwiesen. Darin heisst es, Assanges jahrelanges Botschaftsexil in London sei eine «willkürliche Inhaftierung», und der Australier habe anstelle seiner Festnahme Anrecht auf Entschädigung. Olsson fügte hinzu, die schwedische Seite habe keinerlei Anstrengungen unternommen, seinen Mandanten ausserhalb Schwedens zu befragen.

Sollte der Wikileaks-Gründer das Botschaftsgelände verlassen, will ihn die britische Polizei festnehmen und an Schweden überstellen. Für diesen Fall befürchtet Assange, von den schwedischen Behörden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

Das Bezirksgericht in Stockholm hatte den Antrag von Assanges Anwälten, den Haftbefehl aufzuheben, im Mai zurückgewiesen. Im Gegensatz zu der UNO-Arbeitsgruppe vertrat das Gericht die Auffassung, dass Assanges Aufenthalt in der Botschaft nicht als «Inhaftierung» anzusehen sei.

Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte in den vergangenen Jahren hunderttausende geheime Dokumente, unter anderem über das Vorgehen der US-Streitkräfte bei den Kriegen im Irak und in Afghanistan. Assange zog damit den Zorn der US-Regierung und der NATO auf sich.

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