Oldtimer oder Veteran?
Der feine Unterschied

Nicht jeder Oldtimer ist auch automatisch ein Veteran. BLICK erklärt den entscheidenden Unterschied.
Publiziert: 05.12.2017 um 10:58 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:55 Uhr
Robert Tomitzi
Foto: Werk

Im kommenden Jahr werden alle 1988 erstmals eingelösten Fahrzeuge 30 Jahre alt, also etwa ein 1988er Maserati Shamal im Sprachgebrauch zum Oldtimer. Doch um in den Genuss von Vorteilen wie etwa günstiger Oldie-Versicherung zu kommen, muss das Schätzchen vom Strassenverkehrsamt erst als Veteran geprüft werden. Für den Veteranenstatus muss das betagte Mobil vier Vorausetzungen erfüllen.

Die Voraussetzungen

Der Maserati Shamal wird 2018 dreissig Jahre alt und somit zu einem Oldtimer. Er muss aber nicht automatisch zu einem «Veteran» werden.
Foto: Werk
  1. Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren. Die Fahrleistung ist mit Veteranenstatus kantonal auf im Schnitt 2000 bis 3000 Kilometer/Jahr begrenzt.
  2. Das Auto muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige Umbauten (z.B. Tuning) müssen aus der Epoche des Autos stammen.
  3. Das Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein.
  4. Das Fahrzeug darf nur für private Zwecke verwendet werden.

Vorteil: Hat der Oldie die Prüfung zum Veteran bestanden, muss er nur noch alle sechs Jahre beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Mit der oft günstigeren Oldtimer-Versicherung ist auch der Marktwert des Klassikers abgedeckt, und mit einem Wechselkennzeichen können sogar mehrere Veteranen eingelöst werden. Dann steht der Fahrfreude mit dem «neuen» Veteran nichts mehr im Wege.

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