Neue Verkehrsregeln 2016
Schluss mit zurück!

Seit Jahresbeginn gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln. Wer beispielsweise auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzen will, muss künftig mehr als Tempo 100 fahren können und auch das Rückwärtsfahren ist verboten.
Publiziert: 04.01.2016 um 15:54 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:26 Uhr
Von Peter Förtsch

Rückwärtsfahren wird verboten? Keine Sorge: Ganz so radikal ist die wichtigste neue Verkehrsregel, die seit dem 1. Januar gilt, dann doch nicht. Parkieren und rangieren kann man weiterhin, aber Abzweigung verpassen und zurücksetzen, das geht nicht mehr. Künftig darf man nur noch längere Strecken rückwärts fahren, wenn es keine Möglichkeit zum Weiterfahren oder Wenden gibt (etwa in einer Sackgasse). Denn beim Rückwärtsfahren passieren überdurchschnittlich viele schwere Unfälle. Was allerdings eine längere Strecke ist, bleibt offen. Wir tippen mal: Eine zweistellige Meterdistanz ist wahrscheinlich zu weit. Aber da werden wohl erst spätere Gerichtsurteile Klarheit schaffen.

Für Missverständnisse hat auch gesorgt, dass die linke Spur auf dreispurigen Autobahnen nur noch befahren werden darf, wenn das Fahrzeug 100 km/h schnell fahren kann. Also keine schweren LKW mehr. Wohlgemerkt aber «können» und nicht «müssen».

Der Rest umfasst Dinge, die bereits faktisch so waren oder überholt sind. Mehrspurige Velos und solche mit Anhänger (z. B. Kinderanhänger) dürfen offiziell Velowege nutzen. Es entfallen diverse alte Regeln – etwa für Fussgängerkolonnen oder für das Mitführen spitzer Gegenstände durch Fussgänger. Traktoren brauchen nun bei sichtbehindernder Ladung zwei Rückspiegel. Velofahrer dürfen die Pedale loslassen, LKW müssen nicht mehr 100 Meter vor Bahnübergängen halten – und der Schilderwald wird gelichtet. So entfallen etwa die Distanzbaken vor Bahnübergängen, die Schilder für «Flugzeuge» und «Seitenwind» oder «Einfahrt von rechts/links» auf Autobahnen. Neu hinzu kommt etwa die «Freigabe des Pannenstreifens» als Zusatzspur.

Ende Schneckentempo auf der dritten Überholspur: Fahrzeuge, die nicht mindestens Tempo 100 Fahren können, dürfen diese nicht mehr benutzen. (Archivbild)
Foto: Keystone
1/2

Keine Verkehrsregel ist, dass es leiser wird: Die Schweiz übernimmt die EU-Verordnung zur Lärmtaste (Klappenauspuff) in PS-starken Neuwagen. Schade – aber daran sind die Auto­industrie und wir Autofans selbst schuld, weil der Missbrauch zu weit ging. Immerhin: Die Taste wird nicht, wie oft zu lesen, verboten, sondern nur gezähmt: Auch im Modus «laut» müssen Grenzwerte eingehalten werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden