Autopilot von Tesla bremst abrupt ab – und verursacht Massenkarambolage
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Massenkarambolage verursacht:Autopilot von Tesla bremst abrupt ab

Irreführung beim Autopilot-System
Investoren verklagen Elon Musk und Tesla

Eine Gruppe von Aktionären hat in Kalifornien Anklage erhoben und fordert Schadenersatz: E-Autobauer Tesla und Firmenchef Elon Musk hätten mit falschen und irreführenden Angaben die Fähigkeiten des Autopilot-Systems immer wieder übertrieben dargestellt.
Publiziert: 02.03.2023 um 08:49 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2023 um 08:50 Uhr
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Man kann von Elon Musk halten, was man will: Im Anpreisen seiner Produkte macht dem Tesla-Chef so schnell kein Marketingstratege etwas vor. Andere Autobauer sprechen von Fahrassistenzsystemen, die beim Steuern des Fahrzeugs unterstützen. Für Musk zu wenig: Er sprach vor Investoren, in Werbevideos und bei Produktpräsentationen vollmundig von Teslas quasi fertig entwickeltem Autopiloten. Der sorge dafür, dass die Fahrerin oder der Fahrer nur noch aus rechtlichen Gründen auf dem Platz hinter dem Steuer eines Teslas sitzen müsse. Im Prinzip fahre das Auto aber selber, so der Tenor Musks zahlreicher Ankündigungen.

Mehrere Angeklagte

Musk habe seinen Mund mit dem Gerede vom längst selbstfahrenden Tesla viel zu früh viel zu voll genommen: Davon ist eine Gruppe von Aktionären und Investoren des E-Autobauers so überzeugt, dass sie jüngst eine Sammelklage gegen Firmenchef Musk, Tesla-Finanzchef Zachary Kirkhorn, dessen Vorgänger Deepak Ahuja und Tesla selber am Bundesgericht in San Francisco (USA) eingereicht haben. Das berichten Spiegel Online und die Nachrichtenagentur Reuters. Der Vorwurf: Die Beklagten hätten mit falschen und irreführenden Angaben die Fähigkeiten der Technik beschönigt und übertrieben dargestellt. Auch hätten sie verheimlicht, dass die Technologie, die für mehrere tödliche Unfälle verantwortlich sein könnte, «ein ernsthaftes Unfall- und Verletzungsrisiko darstellt», heisst es in der Sammelklage.

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«Der Kläger und andere Mitglieder der Klägergemeinschaft haben erhebliche Verluste und Schäden erlitten.»
Auszug aus der Klageschrift
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Nach Unfällen oder Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Autopiloten sei der Kurs der Tesla-Aktie teils deutlich gefallen, wie die Klage detailliert auflistet. Die Schadenersatzforderung bezieht sich auf Ereignisse zwischen Februar 2019 und Februar 2023. «Infolge der rechtswidrigen Handlungen und Unterlassungen der Beklagten und des drastischen Rückgangs des Marktwerts der Stammaktien des Unternehmens haben der Kläger und andere Mitglieder der Klägergemeinschaft erhebliche Verluste und Schäden erlitten», heisst es laut Spiegel in der Klageschrift.

Eine Gruppe von Tesla-Aktionären hat in Kalifornien Anklage gegen den E-Autobauer, Firmenchef Elon Musk und zwei weitere Tesla-Manager erhoben.
Foto: keystone-sda.ch
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Weit davon entfernt, selbstständig zu fahren

Der Fokus der Klage liegt auf Musks wiederholten Aussagen, wonach sich Tesla-Autos schon bald komplett selbst steuern könnten – was auch die in den USA angebotene Option namens «Full Self-Driving» nahelegt. Zehntausende Tesla-Käufer hätten sich nach Musks Versprechungen dafür entschieden und bezahlt. Auch eine Robotaxis-Flotte hatte der Tesla-Boss in Aussicht gestellt. Noch seien die Autos aber weit davon entfernt, komplett selbstständig zu fahren. Zudem sei völlig offen, ob die bislang verkauften Teslas je die Stufe des autonomen Fahrens erreichen könnten (Auch interessant: Darum hakts beim autonomen Fahren).

Stufenweise autonom

Beim automatisierten Fahren unterscheidet man fünf Level:

Level 1 bezeichnet Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalter oder adaptiver Tempomat. Diese Technik wird heute schon in vielen Kleinwagen angeboten.

Auf Level 2 agieren diese Systeme in eng definierten Situationen teilautomatisiert – im Stau bremst der adaptive Tempomat zum Beispiel zum Stillstand und fährt automatisch an, wenns vorne weitergeht. Auf diesem Stand sind heute schon viele Fahrzeuge.

Auf Level 3 steuert sich das Auto zeitweilig selbst, hält zum Beispiel Tempo und Spur auf der Autobahn. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss die Hände am Steuer haben und jederzeit eingreifen können.

Auf Level 4 fährt das Auto selbst, kann aber den Fahrer je nach Situation auffordern, wieder das Steuer zu übernehmen.

Erst auf Level 5 agiert das Auto vollautomatisiert – die Passagiere haben mangels Lenkrad und Pedalen keine Eingriffsmöglichkeiten.

Beim automatisierten Fahren unterscheidet man fünf Level:

Level 1 bezeichnet Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalter oder adaptiver Tempomat. Diese Technik wird heute schon in vielen Kleinwagen angeboten.

Auf Level 2 agieren diese Systeme in eng definierten Situationen teilautomatisiert – im Stau bremst der adaptive Tempomat zum Beispiel zum Stillstand und fährt automatisch an, wenns vorne weitergeht. Auf diesem Stand sind heute schon viele Fahrzeuge.

Auf Level 3 steuert sich das Auto zeitweilig selbst, hält zum Beispiel Tempo und Spur auf der Autobahn. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss die Hände am Steuer haben und jederzeit eingreifen können.

Auf Level 4 fährt das Auto selbst, kann aber den Fahrer je nach Situation auffordern, wieder das Steuer zu übernehmen.

Erst auf Level 5 agiert das Auto vollautomatisiert – die Passagiere haben mangels Lenkrad und Pedalen keine Eingriffsmöglichkeiten.

Mehr

Ingenieur gab Täuschung zu

Erst kürzlich räumte ein leitender Softwareentwickler im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall eines Apple-Ingenieurs ein, bereits 2016 ein Autopilot-Video inszeniert zu haben, das die Fähigkeiten des selbstfahrenden Systems vortäuschte. So mussten Tesla-Angestellte mehrfach in die Testfahrten mit dem Model X eingreifen, um die Kontrolle zurückzuerlangen. Bei einer Einparkübung sei es sogar zu einem Unfall auf Teslas Firmengelände in Palo Alto gekommen.

Auch die US-Verkehrssicherheitsbehörde National Transportation Safety Board kam bereits 2020 zum Schluss, dass nicht nur, aber auch Defizite des Autopilot-Systems zu dem tödlichen Unfall beigetragen hätten. Tesla wiederum betont, dass die Fahrer stets die Hände am Lenkrad halten und jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behalten müssen.

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