Unterwegs mit E-Bike und Co.
Bist du fit für die Mikromobilität?

Auto gegen ÖV – das ist die zumeist grosse Diskussion, wenns um die Mobilität der Zukunft in der Schweiz geht. Unterschätzt wird dabei die Mikromobilität in Form von E-Scootern und E-Bikes: Sie sehen nicht bloss cool und trendig aus, sondern sind auch Teil der Lösung.
Publiziert: 30.06.2023 um 03:58 Uhr
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Aktualisiert: 21.09.2023 um 14:10 Uhr
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Andreas FaustLeitung Auto & Mobilität

E-Bikes scheinen dem herkömmlichen Velo zunehmend den Rang abzulaufen. Noch 2021 war erst jedes dritte neue Velo in der Schweiz elektrifiziert. Im letzten Jahr machte ihr Anteil schon fast die Hälfte aller Velo-Verkäufe aus – jeder fünfte Schweizer Haushalt verfügt mittlerweile über mindestens ein E-Bike. Hinzu kommen E-Trottinetts, E-Scooter und alle möglichen weiteren elektrifizierten Kleinfahrzeuge. Trendfahrzeuge nennt sie das Bundesamt für Strassen (Astra), Mikro-Mobilitätsmittel die Experten. Sie prognostizieren, dass Mikromobilität künftig immer wichtiger werden wird, um nachhaltig, effizient und klimafreundlich unterwegs zu sein.

Wichtig ist dabei die Multimodalität, also die Nutzung mehrerer Verkehrsmittel auf einem Weg. Noch werden 80 Prozent der Strecken in der Schweiz monomodal zurückgelegt: Wir steigen in Bus, Tram, Zug, Auto oder aufs Velo und fahren von A nach B. Bloss ist das nicht immer die schnellste und einfachste Möglichkeit. Das Auto müssen wir in der Stadt teuer parkieren, der ÖV bringt uns nur selten bis an die Haustür und lange Strecken mit dem Velo können müh- und langsam sein. Die passenden Verkehrsmittel zu kombinieren, ist meist die beste Lösung. Mikromobilität nutzen wir dabei auf der sogenannten letzten Meile: Wir sind schon am Ort und legen die letzten Meter zum Ziel per E-Trotti oder E-Bike zurück.

Diese Regeln gelten für E-Bikes

Langsame E-Bikes bis 25 km/h:

  • Lichtpflicht auch am Tag
  • Motor darf nicht stärker als 0,5 kW (0,7 PS) sein (Unterstützung bis 25 km/h)
  • keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt
  • keine Helmpflicht
  • Führerausweis M für 14-16 Jährige
  • Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
  • Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» erlaubt
  • Keine Tachopflicht
  • Befahren von Radwegen obligatorisch

Schnelle E-Bikes bis 45 km/h:

  • Lichtpflicht auch am Tag
  • Motor darf nicht stärker als 1 kW (1,35 PS) sein (Unterstützung bis 45 km/h)
  • gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Anschiebehilfe bis 30 km/h erlaubt
  • Helmpflicht
  • Führerausweis M (ab 14 Jahre)
  • Durchfahren bei Mofaverbot mit abgestelltem Motor erlaubt
  • Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» mit abgestelltem Motor erlaubt
  • Tachopflicht – muss auch bei Bestandsfahrzeugen nachgerüstet werden (seit 1. April 2024)
  • Befahren von Radwegen obligatorisch
Keystone

Langsame E-Bikes bis 25 km/h:

  • Lichtpflicht auch am Tag
  • Motor darf nicht stärker als 0,5 kW (0,7 PS) sein (Unterstützung bis 25 km/h)
  • keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt
  • keine Helmpflicht
  • Führerausweis M für 14-16 Jährige
  • Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
  • Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» erlaubt
  • Keine Tachopflicht
  • Befahren von Radwegen obligatorisch

Schnelle E-Bikes bis 45 km/h:

  • Lichtpflicht auch am Tag
  • Motor darf nicht stärker als 1 kW (1,35 PS) sein (Unterstützung bis 45 km/h)
  • gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Anschiebehilfe bis 30 km/h erlaubt
  • Helmpflicht
  • Führerausweis M (ab 14 Jahre)
  • Durchfahren bei Mofaverbot mit abgestelltem Motor erlaubt
  • Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» mit abgestelltem Motor erlaubt
  • Tachopflicht – muss auch bei Bestandsfahrzeugen nachgerüstet werden (seit 1. April 2024)
  • Befahren von Radwegen obligatorisch
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Im Prinzip fallen alle elektrischen Kleinfahrzeuge unter die Mikromobilität. Aber: Nicht alle darf man auch im öffentlichen Raum fahren. Beispielsweise Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards verfügen über keine sogenannte Allgemeine Betriebszulassung und dürfen nicht im Strassenverkehr genutzt werden. Das kann im Einzelfall auch für manche E-Trottis bzw. E-Scooter gelten. Überhaupt sind die Bezeichnungen nicht ganz trennscharf: E-Trottis werden oft als E-Scooter bezeichnet – Scooter sind aber auch klassische Roller à la Vespa, die es ja längst auch mit E-Antrieb gibt.

Noch 2021 war nur jedes drittes neue Velo in der Schweiz elektrifiziert, aber im letzten Jahr machte ihr Anteil schon fast die Hälfte aller Velo-Verkäufe aus.
Foto: Kim Hüppin
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Die Nutzung ist entscheidend

Der elektrische Antrieb spart zwar fossile Treibstoffe, aber viel wichtiger für den Grad der Nachhaltigkeit von Mikromobilität ist deren Nutzung. Und das Besitzmodell, wie der ETH-Professor Kay Axhausen im letzten Jahr anhand einer Studie zeigte. Dabei untersuchte er nicht allein die CO₂-Emissionen bei Produktion, Betrieb und Wartung der Scooter und Bikes, sondern auch die Art und Weise der Nutzung.

Das musst du über die E-Nova wissen

Kleine und grosse innovative Aussteller präsentieren ihre Produkte und Services rund um die Mobilität von Heute und Morgen von 30. Juni bis 2. Juli an der Europaallee in Zürich. Geöffnet ist die Messe am Freitag (30. Juni) von 11 bis 20 Uhr, am Samstag (1. Juli) von 10 bis 20 Uhr und am Sonntag (2. Juli) von 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Eine Anreise mit dem Auto ist möglich. Begrenzte Parkmöglichkeiten in Messenähe bietet das Parkhaus an der Gessnerallee 14, 8001 Zürich. Empfohlen wird aber die Anreise per ÖV, Velo oder zu Fuss. Alle Informationen rund um die E-Nova gibts unter www.e-nova.ch.

Kleine und grosse innovative Aussteller präsentieren ihre Produkte und Services rund um die Mobilität von Heute und Morgen von 30. Juni bis 2. Juli an der Europaallee in Zürich. Geöffnet ist die Messe am Freitag (30. Juni) von 11 bis 20 Uhr, am Samstag (1. Juli) von 10 bis 20 Uhr und am Sonntag (2. Juli) von 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Eine Anreise mit dem Auto ist möglich. Begrenzte Parkmöglichkeiten in Messenähe bietet das Parkhaus an der Gessnerallee 14, 8001 Zürich. Empfohlen wird aber die Anreise per ÖV, Velo oder zu Fuss. Alle Informationen rund um die E-Nova gibts unter www.e-nova.ch.

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Überraschend: E-Trottis und E-Bikes im Privatbesitz wurden alternativ zu Fahrten mit ÖV oder dem eigenen Auto genutzt – und reduzierten so tatsächlich die CO₂-Emissionen. Geteilte E-Velos und -Trottis wurden dagegen zusätzlich zu anderen Verkehrsmitteln wie dem Auto genutzt – statt zum Beispiel kurze Strecken zu Fuss zurückzulegen. Sie ersetzen also nicht grössere, schwerere und damit verbrauchsträchtigere Verkehrsmittel, sondern kommen mit ihren CO₂-Emissionen noch obendrauf.

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