Änderungen 2024: Fünffache Bussen, Auto-Entzug, Alkohol
Diese Regeln gelten seit 2024 neu im Ausland

Wer mit dem Auto reist, sollte auf dem neuesten Stand sein: Diese Regeln gelten neu im Ausland. Manche davon könnten auch für Schweizerinnen und Schweizer ziemlich teuer werden.
Publiziert: 31.07.2024 um 13:47 Uhr
|
Aktualisiert: 07.08.2024 um 10:38 Uhr
RMS_Portrait_AUTOR_433.JPG
Andreas FaustLeitung Auto & Mobilität

Neues Jahr, neue Verkehrsregeln – das gilt nicht nur in der Schweiz, sondern auch in vielen unserer Nachbarländer in Europa. Ärgerlich, wenn wir beim nächsten Ferienaufenthalt mit eigenem Auto oder im Mietwagen nicht auf dem neuesten Stand sind. Manche Änderungen im Ausland wie neue Führerausweisregeln oder höhere Fahrzeugsteuern interessieren uns weniger. Aber wenns um Park- und Tempobussen oder neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes geht, sind auch Schweizerinnen und Schweizer betroffen.

Schade, wenn man dann aus Unwissenheit für Bussen tief in die Tasche greifen muss. Zumal einige Länder in Europa massiv aufgeschlagen haben – teils verfünffachen sich die einst geltenden Bussenbeträge. Blick bringt dich auf den neuesten Stand.

Zum Jahr 2024 haben sich nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland einige Verkehrsregeln geändert.
Foto: imago images/Michael Weber
1/5

Belgien

Keine grossen Änderungen in diesem Jahr – erst im nächsten: Nach 20 Jahren Diskussion hat der belgische Staatsrat eine komplette Neufassung der Strassenverkehrsordnung genehmigt. Kommuniziert wird der Text im Frühjahr, in Kraft tritt er aber erst am 1. Januar 2025. Wichtigste Änderung: Neu sind Autos nicht mehr das bevorzugte Verkehrsmittel, Fussgänger, Velo- und Scooterfahrer bekommen mehr Rechte.

Deutschland

Schweizer Behörden treiben neu Bussen aus Deutschland ein, wenn Schweizerinnen diese nicht begleichen. Noch nicht so wichtig, aber bald: Ab 1. Oktober werden nur noch Pneus mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergsilhouette) als wintertauglich akzeptiert. Reifen mit der Kennzeichnung M+S, die viele Schweizer aus Spargründen das ganze Jahr über fahren, dürfen dann bei winterlichen Strassenverhältnissen nicht mehr genutzt werden.

Noch in der Mache sind gesetzliche Regelungen für den Einsatz sogenannter Handyblitzer, also Kameraanlagen, die die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer erkennen. Keine neue Verkehrsregel, aber ärgerlich: Der Anstieg der CO₂-Steuer erhöhte die deutschen Spritpreise.

Frankreich

Frankreich lockert ab sofort die Strafen für geringfügige Tempo-Überschreitungen – aber nur für die Inländer: Wer weniger als fünf Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem werden keine Punkte vom Verkehrsguthabenkonto abgezogen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Strafpunkte gezählt werden, gibts in Frankreich ein Plus-Konto, von dem bei jedem Delikt Punkte abgezogen werden – bis dann ein Ausweisentzug fällig ist. Ausländerinnen müssen unverändert auch für geringfügige Tempoüberschreitungen bis 5 km/h zahlen: Innerorts 68, ausserorts 135 Euro.

Zudem haben unter anderen Paris, Marseille, Lyon, Rouen und Strassburg zum Jahresbeginn Umweltzonen eingeführt, in denen die Einfahrt von Fahrzeugen bestimmter Schadstoffklassen untersagt werden kann. Dass die Gewichtsstrafe beim Neuwagenkauf von zehn Euro je zusätzlichem Kilogramm neu schon ab 1,6 Tonnen Fahrzeuggewicht gilt, ärgert nur Franzosen.

Italien

Die italienische Regierung will die Zahl der Unfalltoten und der Unfälle durch Ablenkung z.B. durchs Smartphone senken und erhöhte daher zu Jahresbeginn drastisch die Bussen. Handynutzung, Alkohol am Steuer, Falschparken und extreme Tempoverstösse sind teurer geworden: Smartphone in der Hand beim Fahren kostet neu 422 bis 1697 Euro (bisher 165 bis 660); ausserdem drohen zusätzlich bis zu zwei Monate Fahrverbot. Beim zweiten Verstoss innert zwei Jahren steigt die Busse auf 2588 Euro.

Wer mit mehr Blutalkohol als den erlaubten 0,5 Promille erwischt wird, riskiert drei Jahre Führerausweisentzug. Danach gilt für den Gebüssten 0,0 Promille und er muss eine Alkohol-Zündschlosssperre im Auto installieren lassen, die das Starten des Motors nur bei Nüchternheit erlaubt. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt neu absolutes Alkoholverbot. Zudem dürfen Fahrneulinge neu drei Jahre lang kein Auto mit absolut mehr als 95 PS (70 kW) oder 75 PS (55 kW) je Tonne Gewicht fahren.

Achtung beim Städtetrip: Falschparker auf Behindertenparkplätzen zahlen neu bis zu 990 Euro. Auf E-Scootern gilt neu absolute Helmpflicht. E-Bikes dürfen nur maximal 30 km/h schnell fahren und 250 Watt Motorleistung nicht überschreiten – also Vorsicht, wenn man das Schweizer 45-km/h-E-Bike mit in die Ferien nimmt. Velos dürfen nur überholt werden, wenn ein Mindestabstand von 150 Zentimetern eingehalten werden kann.

Und wie in der Formel 1 gibts neu bei Unfällen oder Baustellen ein sogenanntes Safety Car, also ein Polizeifahrzeug, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Abschnitt beschränkt und den Verkehr ausbremst.

Zum Jahr 2024 haben sich nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland einige Verkehrsregeln geändert.
Foto: imago images/Michael Weber
1/14

Österreich

Viele Schweizer wirds freuen: Neu gibts seit Januar eine digitale Tagesvignette für 8,60 Euro; die 10-Tages-Vignette für österreichische Autobahnen kostet jetzt 11,50 Euro.

Zum 1. März wurde die höchste Stufe des Massnahmenpakets gegen Raserdelikte in Kraft gesetzt – und zwar auch für Ausländerinnen! Wer dann innerorts 60 oder ausserorts 70 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, dessen Führerausweis wird sofort eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt. Innerhalb von zwei Wochen entscheidet dann die jeweilige Bezirksverwaltung, ob das Fahrzeug zurückgegeben wird, oder es – wie es im österreichischen Behördenjargon heisst – «verfällt», also dauerhaft beschlagnahmt und anschliessend versteigert wird.

Abhängig ist die Entscheidung von der Schwere des Verstosses: Unterhalb einer Übertretung von 79 innerorts oder 89 km/h ausserorts müssen nur Wiederholungstäter ihr Auto dauerhaft abgeben. Wer innerorts 80 oder ausserorts 90 km/h zu schnell war, ist sein Auto aber definitiv los. Immer wird eine zusätzliche Geldstrafe fällig.

Der Erlös der Versteigerung des Fahrzeugs geht zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheits-Fonds, der Rest an die Gemeinde, auf deren Gebiet der Raser erwischt wurde.

Spanien

Wichtig, wenn man mit dem eigenen Auto hier unterwegs ist: Jede Gemeinde über 50'000 Einwohner hat neu eine Umweltzone eingerichtet, die die Einfahrt mit Fahrzeugen unterschiedlicher Schadstoffkategorien regelt. Je nach Schadstoffbelastung können die Gemeinden Fahrverbote für einzelne Fahrzeugkategorien aussprechen. Es gibt fünf Kategorien; Fahrzeuge der vier saubersten Kategorien müssen eine Plakette tragen. Benziner von vor dem Jahr 2000 und Diesel vor 2006 tragen keine Plakette.

Wichtig bei Mietwagen: Spanien ersetzt ab Januar 2026 verpflichtend das Warndreieck durch die V-16-Warnleuchte. Diese darf neu alternativ zum Warndreieck verwendet werden. Sie wird auf dem Pannen- oder Unfallfahrzeug platziert und warnt per Lichtsignal. Gleichzeitig sendet sie per Mobilfunk eine Ortung an die digitale Plattform des spanischen Verkehrsministeriums, die dann andere Verkehrsteilnehmer per Navi oder Smartphone warnt.

Seit 22. Januar gelten neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Ein Zertifikat soll sicherstellen, dass nur gesetzeskonforme Scooter auf die Strasse kommen. Verschoben wurde eine für 2024 geplante Erhöhung der Autobahnmaut.

Tschechien

Im Januar wurde in Tschechien ein neuer Bussgeldkatalog in Kraft gesetzt, der teils eine Verfünffachung der Strafen mit sich bringt. Das tschechische Strafpunkte-System gilt zwar nur für Tschechen, aber Bussen zahlen auch Ausländer. Das Überfahren einer roten Ampel oder Überholen im Überholverbot kosten neu 1040 Euro (bisher 210). Bis zehn Kilometer pro Stunde innerorts zu schnell kosten 200 Euro (bisher 100), 50 km/h zu schnell ausserorts schlagen mit 1040 Euro (bisher 415) zu Buche. Telefon in der Hand beim Fahren kostet 415 Euro, Fahren ohne Führerausweis oder die Verweigerung eines Alkoholtests 3100 Euro.

Auf drei Autobahnabschnitten darf neu 150 statt nur 130 km/h gefahren werden – aber erst, sobald dort neue digitale Tempoanzeigen installiert sind.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?