Billett neu schon für 17-Jährige
Lernfahrer sollten jetzt schnell handeln!

Ab 2021 können Jugendliche den Lernfahrausweis schon mit 17 Jahren erwerben. Allerdings hat diese Umstellung Folgen für alle jungen Leute mit Jahrgang 2001 bis 2003.
Publiziert: 28.12.2020 um 08:50 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2021 um 16:42 Uhr
Raoul Schwinnen

Wollen Jugendliche mit Jahrgang 2001 und 2002 nicht ein Jahr warten bis zur Autoprüfung, müssen sie jetzt schnell handeln und den Lernfahrausweis noch vor dem 31. Dezember 2020 beantragen.

Grund ist die ab 1. Januar 2021 geltende Gesetzänderung, wonach Jugendliche den Lernfahrausweis für Personenwagen schon mit 17 Jahren erwerben können. Gleichzeitig gilt ab dann auch, dass Gesuchsteller, die ihren Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, diesen seit mindestens einem Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Führerprüfung antreten zu dürfen.

Neu: Einjährige Lernphase

Weil von diesen Änderungen Jugendliche mit den Jahrgängen 2001 bis 2003 benachteiligt würden, besserte der Bundesrat letzten Sommer nach und beschloss:

Ab 2021 können Jugendliche den Lernfahrausweis schon mit 17 Jahren erwerben.
Foto: Keystone
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  • Jahrgänge 2001 und 2002: Wer den Lernfahrausweis vor dem 31.12.2020 erhält, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Anschliessend gelten die neuen Bestimmungen auch für diese Jahrgänge.
  • Jahrgang 2003: Wer den Lernfahrausweis bis 31.12.2021 erhält, kann mit 17 schon loslegen und muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Die Prüfung kann man frühestens ab dem 18. Geburtstag machen.
  • Ab 2022 gilt dann für alle: Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.

Das gilt für 2001 Geborene

Konkret bedeutet dies: Erwirbt eine am 1. Juni 2001 geborene Jugendliche den Lernfahrausweis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 1. Juni 2021, muss sie diesen mindestens ein Jahr besitzen, um zur praktischen Prüfung antreten zu dürfen. Erhält sie den Lernfahrausweis aber noch vor dem 31. Dezember 2020 (oder nach ihrem 20. Geburtstag), muss sie die Lernphase von zwölf Monaten nicht durchlaufen.

Das gilt für 2002 Geborene

Ähnlich die Situation für eine am 15. September 2002 geborene Person: Erhält diese den Lernfahrausweis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. September 2022, muss sie diesen mindestens ein Jahr besitzen, um zur praktischen Fahrprüfung zugelassen zu werden. Erwirbt sie den Lernfahrausweis aber noch vor dem 31. Dezember 2020 (oder nach dem 20. Geburtstag), muss sie die Lernphase von zwölf Monaten nicht durchlaufen.

Das gilt für 2003 Geborene

Wer am 22. Mai 2003 geboren wurde, kann den Lernfahrausweis ab 1. Januar 2021 schon als 17-Jähriger erwerben. Zur Prüfung zugelassen wird er aber frühestens am 18. Geburtstag, also am 22. Mai 2021. Erwirbt er den Lernfahrausweis aber nicht vor dem 31. Dezember 2021, muss er die einjährige Lernphase durchlaufen, ehe er zur praktischen Fahrprüfung zugelassen wird.

Mit der Autoprüfung liebäugelnde Jugendliche der Jahrgänge 2001 bis 2003 sollten sich auf www.L-now.ch nochmals genau informieren, und den Lernfahrausweis möglichst noch in diesem Jahr (in 2003 Geborene bis Ende 2021) erwerben.

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