Neue Verkehrsregeln 2018
Rattern für die Sicherheit

Wie jedes Jahr gibts auch für 2018 Änderungen im Strassenverkehr – diesmal allerdings weniger für die Autofahrer selbst als für die Arbeiter auf Autobahn-Baustellen.
Publiziert: 03.01.2018 um 11:08 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:10 Uhr
Timothy Pfannkuchen

So deftige Verkehrsregel-Änderungen wie sonst zum Jahreswechsel – seit 2016 darf man zum Beispiel nur länger rückwärts fahren, wenn ein Wenden oder ein Weiterfahren unmöglich ist – gibts für 2018 nicht. Ohnehin gewöhnt ist man ja an den Vigettenwechsel: Spätestens per 1. Februar ist die orange 2018er-Vignette (40 Fr.; gilt seit 1.12.17 und bis 31.1.19) am Auto fällig oder sonst auf der Autobahn eine deftige Busse von 200 Franken.

Die neue Autobahnvignette gilt seit dem 1.12.2017 und muss bis spätestens 1. Februar 2018 gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.
Foto: ZVG

Mehr Sicherheit in Baustellen

Vor Tagesbaustellen werden ab diesem Jahr Temposchwellen die Autofahrer wachrütteln. Damit sollen die Aufmerksamkeit erhöht werden.
Foto: ZVG

Trotzdem muss man sich umgewöhnen: Vor Tagesbaustellen (bis 72 Stunden) rattern wir jetzt über Temposchwellen, die Unaufmerksame (zum Beispiel auf den Standstreifen geratene) «aufrütteln» und uns ans Bremsen mahnen sollen. Auch Anpralldämpfer an Absperrfahrzeugen und Überkopf-Warntafeln etwa zur Spurreduktion sowie Tempolimits auch bei Arbeiten auf dem Standstreifen sollen die Sicherheit erhöhen. In Dauerbaustellen gibts bereits bei Projektierung seit 1.1.2016 breitere Spuren und stabile Trennelemente.

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