TCS-Ratgeber: Lichtautomatik
Technik versagt bei Nebel oder Nässe

Martin Bolliger, Leiter Mobilitätsberatung beim TCS – mit 1,5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz –, klärt für Blick Fragen rund ums Thema Autofahren.
Publiziert: 24.09.2021 um 01:28 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2024 um 09:30 Uhr
Martin Bolliger

Mal schaltet die Lichtautomatik das Licht bei schlechter Sicht ein – und mal nicht. Warum kann ich mich auf die Funktion nicht verlassen?
Ernst Meyer, Rüti ZH  

Wer trotz schlechter Sicht – etwa bei Regen, Schnee oder Nebel – nur mit Tagfahrlicht unterwegs ist, darf nicht vergessen, dass die meisten Autos in diesem Zustand hinten unbeleuchtet sind. Es ist deshalb wichtig, dass bei zweifelhaften Lichtverhältnissen stets mit Abblendlicht statt nur mit Tagfahrlicht gefahren wird.

Es ist praktisch, wenn uns bei modernen Autos die Funktion «Automatik» beim Lichtschalter das Ein- und Ausschalten des Abblendlichts bei Dämmerung oder bei Tunneldurchfahrten erspart. Weil diese Lichtautomatik jedoch ausschliesslich auf Helligkeitsunterschiede reagiert, funktioniert sie bei Sichtbehinderungen mit Nebel, Rauch, Schnee oder starkem Regen, bei gleichzeitig relativer Helligkeit, nicht. Deshalb sollte man in solchen Situationen trotz Lichtautomatik selbst zum Lichtschalter greifen und das Abblendlicht einschalten.

Wer tagsüber trotz schlechter Sicht – etwa bei Dämmerung ...
Foto: zvg.
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Nebellicht: nur wenn wirklich nötig

Natürlich ist es wichtig, dass man die Strasse vor dem Auto gut sieht. Ebenso wichtig ist es, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen wird. Nur dürfen diese nicht geblendet werden. Ein durch die permanent eingeschaltete Nebelschlussleuchte des Vordermanns fast blind folgender Lenker erhöht die Verkehrssicherheit nicht.

Nebellampen dürfen nur bei stark eingeschränkter Sicht zugeschaltet werden (hier gibts alle Infos, wann welches Licht eingeschaltet werden darf oder muss). Wird die Sicht besser, müssen sie umgehend wieder ausgeschaltet werden, weil sonst andere Verkehrsteilnehmer vor allem nachts oder bei Nässe empfindlich geblendet werden. Wer fälschlicherweise mit Nebellicht unterwegs ist, kann gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt 40 Franken. Verboten ist der Gebrauch der Nebelscheinwerfer übrigens auch nachts auf kurvenreicher Strasse, wenn die Sicht gut ist. Zudem dürfen die Nebelscheinwerfer auch nicht als Tagfahrlichter «missbraucht» werden.

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Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

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