TCS warnt bei Kindersitzen
Zubehör aus dem Internet ist meist verboten

Im Internet findet sich viel Zubehör für Kindersitze. Damit sollen es die Kinder gemütlicher haben und die Fahrt für die Eltern entspannter werden. Doch der TCS mahnt zur Vorsicht: Die meisten sind verboten und einige gar gefährlich fürs Kind.
Publiziert: 02.12.2019 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 30.06.2020 um 19:34 Uhr
Martin A. Bartholdi

Kinder schnallen sich im Auto gerne mal ab, auch im Kindersitz. Es kommt auch vor, dass sie seitlich aus dem Gurt rutschen, wenn sie schlafen, oder dass sie frieren. Für alle diese Situationen gibt es Zubehör für den Kindersitz. Der TCS hat solche Produkte zum ersten Mal getestet – mit einem ernüchternden Resultat.

Damit sich Kinder nicht selber abschnallen, gibt es zahlreiche Produkte. Davon hat der TCS vier getestet. Dabei stellte sich heraus, dass mit dem Anti-Flucht-System 5 Point Plus nur eines gesetzlich zugelassen ist. Doch selbst dieses verhindert nicht, dass sich das Kind selber abschnallt. Die drei effektiveren sogenannten Gurtschlösser erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht. Denn aus Sicherheitsgründen muss das Kind im Notfall durch eine einzelne Betätigung des Verschlusses aus dem Kindersitz befreit werden können – das war nicht der Fall.

Bequem ist nicht immer sicher

Polster und Gurtschlossverlängerungen sollen es dem Kind schön bequem machen, damit es nicht quengelt. Doch diese erhöhen teilweise das Verletzungsrisiko für Kinder. So besteht die Gefahr, dass der Beckengurt über den Bauch verläuft und zu inneren Verletzungen führt.

Viele Zubehörteile für Kindersitze aus dem Internet entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder erhöhen das Verletzungsrisiko von Kindern.
Foto: zvg
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Weiter können Polster wie auch Schlossverlängerungen die Gurtkräfte verändern. Dabei handelt es sich aber um eine essenzielle Sicherheitsgrösse im Auto, die sogar für die Zulassung entscheidend ist. Im schlimmsten Fall könnte die Versicherung deshalb nach einem Unfall die Zahlung verweigern.

Der verdeckte Warnhinweis

Etwas absurd wird es bei den Babyschalen. Das Gesetz sieht vor, dass gegen die Fahrtrichtung angebrachte Kindersitze an der Innenseite über einen Warnhinweis wegen des Airbags verfügen müssen. So sollen Eltern daran erinnert werden, den Beifahrer-Airbag zu deaktivieren. Einige Sommer- und Winterbezüge für Kindersitze verfügen aber nicht über einen solchen Hinweis und verdecken jenen des Kindersitzes. Streng genommen verstossen diese gegen das Gesetz.

So gehen Sie auf Nummer sicher

Meistens bieten die Hersteller von Kindersitzen selber Zubehör, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieses erfüllt auch alle sicherheitsrelevanten Anforderungen. Deshalb empfiehlt der TCS, nur Originalzubehör vom Hersteller des Kindersitzes zu verwenden. Weiter rät er, die Zubehörartikel nicht im Internet zu kaufen, sondern sich im Fachgeschäft beraten zu lassen.

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