Verkehrsratgeber L-Profis
Wer hat im Doppelkreisel beim Spurwechsel Vortritt?

L-Profis ist eine Informationskampagne des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-Drive Schweiz. Für Blick beantworten die Verkehrsprofis Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.
Publiziert: 10.08.2024 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2024 um 14:08 Uhr
L-Drive-ExpertInnen-Team

In der Schweiz gibts immer mehr doppelspurige Kreisel. Kürzlich habe ich einen Freund gefragt, wie ich mich dort zu verhalten habe. Konkret: Wann wähle ich welche Spur – und wer hat im Doppelkreisel bei einem Spurwechsel Vortritt? Er konnte mir keine schlüssige Antwort geben.
P. Fournier, Brig VS 

Eine explizite gesetzliche Regelung gibts auch nicht. Empfohlen wird jedoch für die erste und zweite Ausfahrt (rechts abbiegen, geradeaus fahren) den rechten Fahrstreifen respektive den äusseren Kreis zu nutzen. Entsprechend wird empfohlen für die dritte und vierte Ausfahrt (links abbiegen oder wenden) den linken, inneren Fahrstreifen des Kreisels zu benützen (auch interessant: 5 Regeln im Kreisel, die keiner kennt).

Spurwechselnde haben keinen Vortritt

Oft wird bei der Anfahrt zu einem Kreisverkehrsplatz mit mehreren Fahrstreifen, wie ein mehrspuriger Kreisel offiziell bezeichnet wird, bereits mittels Vorwegweiser angegeben, welcher Fahrstreifen für welches Fahrziel beziehungsweise welche Ausfahrt zu benutzen ist.

In der Schweiz gibts immer mehr doppelspurige Kreisel. Doch wie verhalte ich mich dort korrekt? Wann wähle ich zum Beispiel welche Spur?
Foto: Keystone
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Jetzt zum zweiten Teil der Frage: Wer im Kreisel mit zwei Fahrstreifen vom inneren auf den äusseren Fahrstreifen wechselt (oder umgekehrt), ist gemäss Verkehrsregelnverordnung (VRV) verpflichtet, dies nach Beobachten der Verkehrssituation mit Blinken anzuzeigen (Art. 39 Abs. 1 Bst. a SVG). Verkehrsteilnehmende, welche die Fahrstreifen wechseln, sind dabei nicht vortrittsberechtigt. Zu guter Letzt: Das Verlassen des Kreisverkehrs ist gemäss Verkehrsregelnverordnung ebenfalls anzuzeigen (Art. 41b Abs. 2 VRV).

Hast auch du eine Frage zu den Verkehrsregeln?

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

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