Nach Rassismus-Eklat
Keine Konsequenzen für Sechseläuten-Blackfacing

Die Zürcher Staatsanwaltschaft verfolgt einen Rassismus-Eklat beim diesjährigen Sechseläuten nicht weiter. Sie hat einen Sketch an einem Ball der Zünfter zwar als geschmacklos eingeschätzt, aber nicht als strafbar.
Publiziert: 07.12.2023 um 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2023 um 15:23 Uhr

Ein schwarz Angemalter mit einem Knochen in der Hand machte an einem Zunftball des diesjährigen Sechseläuten Witze auf der Bühne. Die Staatsanwaltschaft prüfte ein Verfahren. Jetzt kommt heraus: Der Rassismus-Eklat wird nicht weiter verfolgt. 

Der Sketch bei dem unter anderem sogenanntes Blackfacing zu sehen war, sei verunglückt und kaum mehr zeitgemäss, habe die Staatsanwaltschaft geschrieben, wie der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag meldete. Es sei aber nicht Sache der Strafjustiz, Verhaltensweisen moralisch zu bewerten. So stehe es in der Nichtanhandnahmeverfügung, welche die Zeitung eingesehen hatte.

Zunftball ist privater Anlass

Über den Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hatten die CH-Media-Zeitungen diese Woche zuerst berichtet. Dem «Tages-Anzeiger» war ein Video zugespielt worden, so kam der Fall im Frühling an die Öffentlichkeit.

Der Zunft-Ball ist eine private Veranstaltung, die nicht zum offiziellen Programm des Sechseläuten gehört. Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Zürcher Wirtschaft. Der rassistische Sketch wurde mit Gelächter belohnt. (SDA)

Es gibt kein Verfahren gegen Zürcher Zunft wegen Sechseläuten-Skandal
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