«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Darf mein Kind mit dem Velo auf der Strasse fahren?»

Kaum scheint die Sonne, springen auch die kleinen und grossen Hobbyradler wieder auf ihre Drahtesel. Doch darf meine Jüngste überhaupt auf dem Radweg oder der Hauptstrasse fahren? Und darf ich mein Kind mit einem Abschleppseil auch mal bergauf hochziehen?
Publiziert: 13.04.2022 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2022 um 13:48 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Damit die erste Veloroute passt, solltest du ein paar wichtige Punkte beachten. Das Wichtigste ist die Auswahl der Fortbewegungsmittel für die Kinder, denn es gibt eine Vielzahl von Modellen, für welche unterschiedliche Regeln gelten.

Insbesondere kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind, mit was für einem Gerät (Fahrrad-Kinderrad-fahrzeugähnlichen Gerät) sie beispielsweise unterwegs sind und wie diese Geräte genutzt werden. Weil das Ganze etwas kompliziert ist, vorab eine kurze Definition der oben erwähnten Fortbewegungsmittel.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Rechtlich formuliert sind «Fahrräder» Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern und einer mechanischen Tretvorrichtung. In Bezug auf die Auswahl des Fortbewegungsmittels ist entscheidend, dass Kinder genug lange Beine haben, um in die Pedale treten zu können. Sonst dürfen sie nicht mit einem Fahrrad herumfahren; es wäre auf ein Kinderrad auszuweichen.

«Darf mein Kind mit dem Velo auf der Strasse fahren?»
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«Kinderräder» sind Velos, die speziell für Kinder im vorschulpflichtigen Alter – also diejenigen, die noch nicht sechs Jahre alt sind – konzipiert sind. Als «Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)» gelten Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder ähnliche mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche nicht mit einem Motor ausgestattet sind.

Damit du das passende Fortbewegungsmittel für deine Kinder auswählst, solltest du dich auch vergewissern, auf welchen Wegen die Kids korrekterweise damit herumfahren dürfen. Hier eine Auswahl:

Kids auf Radwegen: Was gilt?

Selbstverständlich dürfen Kinder auf Radwegen mit Fahrrädern fahren. Auf Radwegen dürfen Kinder nicht nur mit Fahrrädern, sondern auch mit Kinderrädern und fäG fahren, vorausgesetzt, sie werden als Verkehrsmittel – also um von A nach B zu gelangen – und nicht zum Spielen benutzt. Das heisst: Ein kleines Rollhockeytournier zur Auflockerung ist auf dem Radweg nicht erlaubt.

Was gilt auf Nebenstrassen?

Auch hier dürfen deine Kinder mit ihren Fahrrädern fahren. Mit Kinderräder und fäG dürfen Nebenstrassen befahren werden, wenn sie als Verkehrsmittel verwendet werden, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist.

Und auf Hauptstrassen?

Sind deine Kinder noch nicht sechs Jahre alt, dürfen sie nur unter Aufsicht einer über 16-jährigen Person auf Hauptstrassen Fahrrad fahren. Mit Kinderrädern, Trottis und Skateboards ist dies nicht erlaubt.

Dürfen Kinder auf dem Trottoir Velofahren?

Trottoirs «gehören» grundsätzlich den Fussgänger:innen. Trotzdem dürfen Kinder mit ihren Kinderrädern und fäG die für Fussgänger:innen bestimmten Verkehrsflächen – also insbesondere Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen – benützen, und zwar sowohl zum Spielen als auch als Verkehrsmittel.

Seit Januar 2021 ist es übrigens auch Kindern bis 12-jährig erlaubt mit Fahrrädern auf Fusswegen und Trottoirs zu fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

Das Fazit

Nach all dem immer noch Lust auf eine Velotour mit Kindern, die auch noch mit verschiedenen Geräten fahren wollen? Hoffentlich schon. Eine Velotour macht Spass und wenn man sich die paar Regeln verinnerlicht, steht der Velotour nichts entgegen. Und: möglichst eine Route mit einem grossen Anteil an Radwegen wählen und schlimmstenfalls halt einmal das Rad ein paar Meter schieben.

Apropos schieben. Darf ich mein Kind mit meinem Velo mit einem geeigneten Seil abschleppen, wenn es müde ist und nicht mehr fahren mag? Nein. Schön sehen die sicher praktischen Seile aus, nur ist das Stossen, Ziehen oder Schleppen von anderen Velofahrer:innen gefährlich und deshalb verboten. Also auch dies bei der Auswahl der geeigneten Route berücksichtigen und vielleicht braucht’s neben gut ausgerüsteten Velos auch ein paar gute Wanderschuhe.

Tipp: Verschiedene Organisationen – wie zum Beispiel Pro Velo – bieten in der ganzen Schweiz Velokurse für Familien und Erwachsene an, wo sie alle wichtigen Grundlagen vermitteln, damit sich Hobby-Biker noch sicherer fühlen. Übrigens: Weitere Antworten auf Fragen rund ums Thema Kinder auf dem Fahrrad findest du beim Beobachter.

Stelle auch du unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Was musst du wissen, um sicher durch den Verkehr zu kommen? Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Stelle uns deine Frage gleich hier im Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

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