Achtung! Betrüger missbrauchen Blick und Ex-Tagesschau-Sprecherin Beatrice Müller für Abzocke
«Ich werde mit falschen Aussagen in Verbindung gebracht»

Sie versprechen grosse Gewinne und locken Opfer mit Fake-Artikeln in die Falle. Blick erklärt, wie die du den Betrug erkennst.
Publiziert: 01.09.2023 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 05.09.2023 um 08:40 Uhr
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Tobias BolzernRedaktor Digital

Achtung, Abzocker! Tennislegende Roger Federer oder jüngst die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin, Beatrice Müller, sind betroffen. Müller macht angeblich Werbung für einen «Weg, wie jeder Schweizer zum Millionär wird». Im dubiosen Beitrag heisst es, dass sie dieses «Geheimnis» live in der SRF-Sendung «Eco Talk» ausgeplaudert haben soll, weshalb sie jetzt «von der Nationalbank verklagt wird» – so die reisserische Schlagzeile.

Alles Fake! Weder gibt es die angeblich zensierte «Eco Talk»-Sendung, noch hat ein Gespräch zu dem Thema je stattgefunden. «Meine Person wird mit falschen Aussagen in Verbindung gebracht», erklärt Müller auf ihrem Blog unter dem Titel «Fake, Fake, Fake». Tatsächlich handelt es sich um einen Investment-Betrug. Müller distanziert sich in aller Form von diesen Artikeln, schreibt sie.

Die Fake-Website ist kein Einzelfall. Es ist eine bekannte Masche der Ganoven, um falsche Informationen als seriöse Nachrichten zu verkaufen und so gezielt Menschen zu täuschen, um an ihr Geld zu kommen. Neben der Schweiz haben die Betrüger auch Opfer in weiteren Ländern im Visier.

Ein Artikel von Blick? Nein. Das sind Betrüger, die mit Blick-Logo und der ehemaligen «Tagesschau»-Sprecherin, Beatrice Müller, werben.
Foto: Blick
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So erkennst du die Fake-Websites

Prüfe die Adresse: Artikel von Blick sind immer unter Blick.ch zu finden. Steht dies nicht in der Adresszeile deines Browsers, solltest du sofort misstrauisch werden. Und: Hinter Blick.ch darf kein Punkt stehen, so etwa: blick.ch.betrugswebsite.com.

Hinterfrage den Inhalt: Kann es sein, dass eine prominente Person für ein solches Produkt oder solche Dienstleistungen Werbung macht? Achte auf den Text, der oft holprig formuliert, reisserisch ist, sowie Fehler und Widersprüche enthalten kann. Schaue auf Gestaltungsmerkmale: Blick steht für kurze, prägnante Titel – keine ellenlangen Sätze, wie sie oft von den Ganoven genutzt werden.

Der Publikationsort: Recherchiere im Internet. Du kannst prüfen, ob der besagte Artikel auf der echten Newsplattform erschienen ist. Das geht am besten mit einer Abfrage bei Google und einem Zusatz. Im Beispiel mit Müller kannst du direkt nach «site:blick.ch eco nationalbank beatrice müller» (ohne Anführungszeichen) suchen. Google findet damit keine Resultate. Sprich: Es wurde nicht von Blick publiziert.

Bist du schon Betrügern auf den Leim gegangen? Erzähl uns hier deine Geschichte: redaktion@blick.ch

Das sagt der Bund

Das nationale Zentrum für Cybersicherheit, NCSC, erfasst solche Fälle in der Kategorie: «Werbung für Online-Anlagebetrug». Das Phänomen trete jeweils in Wellen auf, erklärt das Bundesamt. Am besten sollen man Werbung für solche Angebote ignorieren, so der Bund. Von Verkäufern soll man sich zudem nicht unter Druck setzen lassen. «Je grösser die versprochene Rendite, desto grösser ist in der Regel auch das Risiko», erklärt der Bund auf Anfrage von Blick. Auch könne man prüfen, ob der Finanzdienstleister von der Finma bewilligt ist. Das geht hier. «Ist er nicht bewilligt, ist besondere Vorsicht geboten», so das NCSC. Die Finma führt ebenfalls eine Warnliste, die aber nicht abschliessend sei.

Wieso macht Facebook nichts?

Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, hat Tausende von Entwicklerinnen und Entwicklern. Doch schafft es die Firma bis heute nicht, proaktiv den Betrügern das Handwerk zu legen. Sie profitieren sogar mit, da die Gauner bei ihnen Werbung schalten. Entdeckt man betrügerische Angebote auf Facebook und Co. sollte man sie aber auf jeden Fall direkt bei der Plattform als solche melden.

Und die Justiz?

Rechtlich sind die Möglichkeiten beschränkt. Denn die Täter sitzen meist im Ausland und sind grösstenteils unbekannt. Blick reicht regelmässig beim sogenannten Registrar Beschwerden gegen die entsprechenden Domains ein. Falls der Urheber bekannt ist, werden Abmahnungen verschickt.

Was können Betroffene tun?

Personen, die auf die Masche hereingefallen sind, können eine Strafanzeige gegen unbekannt einreichen. Zudem kann man den Vorfall beim NCSC melden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde wegen unlauteren Geschäftspraktiken einzureichen.

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