Darum wird die QR-Rechnung nicht billiger
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QR-Rechnung kommt ab 30. Juni:Das ist der neue Einzahlungsschein für alles

QR-Rechnung kommt schon ab dem 30. Juni
So funktioniert der neue Einzahlungsschein

Ab 30. Juni gibts einen neuen Einzahlungsschein, die so genannte QR-Rechnung. Sie ersetzt Schritt für Schritt die heutigen Varianten. BLICK sagt, was Sie wissen müssen – und warum sich eine Zahl-App nun doppelt lohnt.
Publiziert: 09.06.2020 um 17:18 Uhr
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Aktualisiert: 01.07.2020 um 11:26 Uhr
Lorenz Keller

Anfang Juli werden erstmals QR-Rechnungen verschickt. Dieser neue Typ Einzahlungsschein soll in den nächsten Jahren alle bisherigen ablösen. Auch wenn das Design anders ist, muss man nicht gleich alle Gewohnheiten ändern. Allerdings lohnt sich nun ein Umstieg aufs E-Banking oder eine Zahlungs-App doppelt. BLICK beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die QR-Rechnung.

Was ist neu am neuen Einzahlungsschein?

Der neue Einzahlungsschein heisst QR-Rechnung und wird auf normales weisses Papier gedruckt, hat aber weiterhin eine Perforation, um ihn abzureissen. Man findet auch weiterhin alle Angaben wie bisher, also IBAN, Referenznummer, Rechnungsadresse und so weiter. Zusätzlich gibts neu einen QR-Code. QR steht für «Quick Response».

Dieser Code kann mit einer Kamera eingescannt werden und beinhaltet alle Rechnungsinformationen. Im Idealfall scannt man also einmal mit der Banking-App den Code ein und bezahlt die Rechnung mit einem zweiten Klick.

Ab 30. Juni werden die ersten Rechnungen mit einem QR-Code verschickt.
Foto: Lorenz Keller
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Kann ich nun nicht mehr am Postschalter einzahlen?

Doch, die Einzahlung am Postschalter ist wie bisher möglich. Gleiches gilt, wenn man seine Rechnungen mit einem Zahlungsauftrag an die Bank schickt.

Man kann die QR-Rechnung auch wie die bisherigen Einzahlungsscheine abtrennen. Und auch einen Empfangsschein findet man wie bisher, damit man sich die Einzahlung quittieren lassen kann.

Das ist wichtig, weil auch heute noch 200 Millionen Einzahlungsscheine pro Jahr in der Schweiz manuell verarbeitet werden.

Was bringt mir die QR-Rechnung denn überhaupt?

Als Kunde hat man nur dann einen Vorteil, wenn man die neue Rechnung einscannen kann. Die von BLICK angefragten Institute wie Kantonalbanken, UBS, CS, Raiffeisen, Migrosbank oder Postfinance stellen ihre Apps und Programme auf Anfang Juli um. Also unbedingt dann ein Update machen.

Mit der Kamera des Smartphones kann man dann in der Banking-App den QR-Code einscannen und spart sich das Abtippen von Adressen oder Referenznummern. Mit einem Klick kann man die Rechnung dann sofort oder zum angegebenen Datum zahlen.

Will man weiterhin die Einzahlungen am PC erledigen, braucht man dafür aber einen einen speziellen Scanner. Zum Beispiel der PayEye von Crealogix, der rund 230 Franken kostet. Was kompatibel ist, muss man aber unbedingt mit seiner Bank oder der Postfinance abklären. Das mühsame Abtippen der Referenznummmer ist auch immer noch möglich.

Übrigens: Verschiedene Banken bieten auch an, dass man PDF-Rechnungen direkt ins E-Banking importieren und bezahlen kann, ohne sie einzuscannen. Und wenn der Rechnungssteller es erlaubt, ist sogar eine Bezahlung mit Twint möglich.

Eigentlich könnte man QR-Codes auch mit einer normalen Webcam einlesen. Diese Funktion hat aber leider keine der angefragten Finanzinstitute freigeschaltet. Weitere Infos zur QR-Rechnung gibts auch auf der zentralen Webseite Einfach-zahlen.ch.

Was passiert mit den alten Einzahlungsscheinen?

Ab dem 30. Juni stellen zwar viele Unternehmen auf die QR-Rechnung um, die alten Einzahlungsscheine können aber weiter genutzt werden. Wie lange ist noch offen. Experten rechnen sicher mit mindestens zwei Jahren. Es wird also eine Zeit lang alte und neue Varianten gleichzeitig geben. Dies auch, weil viele KMUs ihre Software noch nicht umgestellt haben.

Wichtig ist, dass man schrittweise Daueraufträge und Zahlungsvorlagen aufs neue Format anpasst, falls das nötig ist.

Ungeklärt ist noch die Zukunft der neutralen Einzahlungsscheine. Sie sind vorhin weiter erhältlich und sollen aber auch abgelöst werden. Das ist daher wichtig, weil man auf der QR-Rechnung keine Bemerkungen handschriftlich mehr anfügen kann.

Kommen mit der neuen Rechnung neue Gebühren auf mich zu?

Nein. Sowohl Postfinance wie auch die angefragten grossen Banken versichern, dass die Gebühren zum Start der QR-Rechnungen nicht verändert werden. Zahlen kann man auf alle Arten nach wie vor gratis. Wenn allerdings am Postschalter einbezahlt wird, wird dem Empfänger allerdings wie bisher eine Gebühr belastet.

Kann ich selber QR-Rechnungen für Einzahlungen verschicken?

Ja, viele Banken bieten das in Ihrer Banking-Software an. Man kann also eigene Rechnungen generieren und diese ausdrucken oder als PDF per Mail verschicken. Auch die Postfinance plant, einen QR-Generator aufzuschalten.

Warum brauchts überhaupt einen neuen Einzahlungsschein?

Heute gibts sieben unterschiedliche Einzahlungsscheine – die bekanntesten sind der orange und der rote Einzahlungsschein. Sie alle werden abgelöst durch die QR-Rechnung, was den Aufwand für alle Seiten verkleinert.

Ein grosser Vorteil ist auch, dass mit dem Scan des QR-Codes die Fehlerquote beim Erfassen sinkt. Zwar konnte man auch bisher schon Einzahlungsscheine scannen, aber längst nicht alles funktionierte und man musste teilweise noch manuell eintippen.

Die bessere Datenqualität ist auch für die Banken und Firmen, die Rechnungen ausstellen und verarbeiten, ein grosser Vorteil. QR-Rechnungen können nun einfach auf weisses Papier mit Perforation gedruckt werden können und brauchen keine vorgedruckten» Rechnungen in den verschiedenen Farben mehr.

Aber auch die Prozesse der Zahlungsverarbeitung im Hintergrund wurden digitalisiert und modernisiert. Wichtig etwa, um internationale Standards im Bereich der Geldwäsche zu erfüllen.

Ziel der Finanzinstitute ist es, längerfristig möglichst auf die eBill umzustellen. Also auf die digitale Rechnung, die direkt ins E-Banking-System einfliesst.

Ist die QR-Rechnung sicher?

Weder Six, welche im Auftrag der Nationalbank die neue Bezahllösung entwickelt hat, noch die Banken oder Postfinance erwarten grossen Probleme bei der Umstellung.

Es ist aber sicher empfehlenswert, den gescannten Inhalt vor der definitiven Bezahlung zu überprüfen. Also ob derselbe Empfänger über den QR-Code eingelesen wurde wie auf dem Einzahlungsschein aufgedruckt ist. Das ist vor allem wichtig bei per PDF verschickten Rechnungen, die einfacher manipulierbar sind.

Ursprünglich wollte man schon vor zwei Jahren mit einem QR-Code auf den normalen Einzahlungsschein starten. Der Versuch aber floppte, weil der Code zu klein war. Statt eines halbfertigen Produktes auf einer noch nicht entwickelten Infrastruktur wurde daher alles von Grund auf neu entwickelt.

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