Kapo Zürich warnt vor Betrugsmasche
Fieser Twint-Trick zwackt dir Geld ab

Einmal falsch gedrückt und das Geld ist weg: Die Kantonspolizei Zürich warnt vor einer neuen Betrugsmasche. So läuft der Trick ab.
Publiziert: 17.08.2023 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2023 um 22:17 Uhr
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Tobias BolzernRedaktor Digital

Wer die Bezahl-App Twint nutzt, sollte bei Transaktionen ganz genau hinschauen. So warnt aktuell die Kantonspolizei Zürich vor einer fiesen Betrugsmasche, welche die Runde macht. Mehrere Betroffene haben sich bereits bei der Polizei gemeldet.

Der Trick geht so: Die Betrüger melden sich bei Personen, die im Internet auf Kleinanzeigeplattformen Waren verkaufen und melden Interesse an. Für den Bezahlvorgang schlagen sie dann Twint vor.

Die Twint-App kann für zahlreiche Bezahlvorgänge genutzt werden. Praktisch ist sie auch, um Freunden unkompliziert Geld zu überweisen.
Foto: Twint
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Schnelldrücker aufgepasst!

Da es sich bei Twint um eine seriöse App mit verifizierten Nutzern handelt, die in der Regel bedenkenlos genutzt werden kann, ist das Vertrauen in die Transaktionspartner gegeben, so die Polizei. Doch genau dieses Vertrauen nutzen die Betrüger aus.

Anstatt das Geld zu überweisen, schicken die Betrüger eine Geldforderung in der vereinbarten Höhe des Kaufbetrags. «Da kommt es oft vor, dass unaufmerksame Schnelldrücker die Meldung missinterpretieren, und die Geldforderung akzeptieren», erklärt die Polizei.

Zu spät stellt das Opfer fest, dass unbeabsichtigt eine Zahlung an die Betrüger getätigt wurde. Danach brechen die Betrüger den Kontakt ab, das Geld ist weg, heisst es.

Das sagt Twint

Die Firma erklärt, dass der Empfang von Geld via Twint nie bestätigt werden muss, dies geschehe automatisch. Vor allem im Umgang mit Kleinanzeigenportalen sei aber die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Passiert es dennoch, dass ein Betrag fälschlicherweise überwiesen wurde, hat die Firma einen Leitfaden verfasst, wie man vorgehen kann. Erst soll man das Geld zurückfordern und das Gegenüber nochmals kontaktieren. Klappt dies nicht, kann man den Fall über ein Formular melden. Twint stellt dann den Kontakt zwischen der Bank des Senders und der Bank des Empfängers her. «In der Regel gelingt diese Kontaktaufnahme und der Betrag wird zurück überwiesen», erklärt Ettore Trento, Mediensprecher von Twint.

Falls dies nicht klappt, könne man eine Anzeige erstatten. Das empfiehlt auch die Kantonspolizei Zürich. Die Strafverfolgungsbehörden können dann die Identität des Empfängers ermitteln. Denn: «Sowohl Empfänger als auch Sender eines Betrags sind über Twint immer identifizierbar», sagt Trento. Und ergänzt, dass die Funktion, um Geld zu senden und zu empfangen, für Freunde und Familie gedacht ist. «Beim Senden von Beträgen an fremde Personen ist, wie mit anderen Zahlungsmitteln auch, stets Vorsicht geboten», erklärt er. 

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