Nostalgie in HD
Dein iPhone ist jetzt auch ein Game Boy!

Retro-Game-Fans aufgepasst: Apples App Store bietet mit Delta erstmals eine App zur Emulation klassischer Spielkonsolen wie SNES und Game Boy an.
Publiziert: 18.04.2024 um 19:09 Uhr
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Tobias BolzernRedaktor Digital

Nostalgie pur! Mit Delta gibt es ab sofort im Apple App Store die erste App, die Spielkonsolen emuliert. Damit verwandelt sich dein iPhone oder iPad wahlweise in ein Super Nintendo Entertainment System, Game Boy, N64, Nintendo DS und weitere Konsolenklassiker der 90er Jahre.

Wie ist das möglich? Bislang waren solche Apps bei Apple tabu. Das hat sich am 5. April geändert. An diesem Tag gab Apple bekannt, dass es ab sofort Emulator-Apps zulassen will – solange sie sich an alle geltenden Gesetze halten. Delta hat Erfolg: Die App ist zurzeit auf Platz 2 in den Charts im Bereich Unterhaltung. Hier kann die App heruntergeladen werden.

Controller koppeln

Hinter der kostenlosen App Delta steht der Programmierer Riley Testut. Dieser hat die App bereits im Jahr 2019 veröffentlicht. Bisher konnte sie aber nur über Umwege installiert werden. Die App Delta verfügt über Bildschirmtasten, die sich in Layout und Aussehen an das System anpassen, das sie emulieren.

Der Game Boy von Nintendo erschien am 21. April 1989. Die mobile, graue Spielkonsole hat bis heute Kultstatus.
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Wer es lieber haptisch mag, kann auch externe Controller anschliessen. Dies funktioniert unter anderem mit Nintendos Pro Controller oder Joy-Cons, aber auch mit PS4- und PS5-Controllern, Xbox-Controllern und allen MFi-Controllern.

Und die Games?

Auf Delta sind keine Spiele installiert, nur deshalb ist dieser Emulator überhaupt zugelassen. Diese sogenannten Game-ROMs muss man sich selber besorgen.

Hier gilt: In der Schweiz ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch legal, solange es sich nicht um Software handelt. Wer in der Schweiz urheberrechtlich geschützte Spiele von nicht autorisierten Quellen herunterlädt, macht sich strafbar – theoretisch. «In der Praxis haben die Nutzerinnen und Nutzer rechtlich nichts zu befürchten», sagt Martin Steiger, Anwalt für IT-Recht.

Ihm sei kein Fall bekannt, in dem Einzelpersonen wegen des Herunterladens und der Nutzung von Spiele-ROMs auch nur strafrechtlich belangt worden wären. «Von der Weitergabe von Spiele-ROMs über Filesharing und andere Wege ist allerdings abzuraten», so Steiger. Denn der Upload – egal ob Film oder Spiel – ist illegal und kann als Urheberrechtsverletzung verfolgt werden.

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