Das musst Du über das neue Gesetz im Kanton Zürich wissen
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Hunde an die Leine!Das musst du über das neue Gesetz im Kanton Zürich wissen

Neues Gesetz in Zürich
Hunde müssen im Wald und am Waldrand an die Leine

Egal ob gross oder klein, jung oder alt: Jeder Hund gehört ab dem 1. April im Wald und am Waldrand an die Leine. Mit dem neuen Hundegesetz werden junge Wildtiere geschützt.
Publiziert: 31.03.2023 um 16:31 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2023 um 13:21 Uhr

Ab Samstag müssen Hunde in Zürich an die Leine. Anfang Jahr ist das neue Jagdgesetz in Kraft getreten und auch das kantonale Hundegesetz angepasst worden. Damit gilt neu auch im Kanton Zürich vom 1. April bis 31. Juli während der Brut- und Setzzeit eine konsequente Leinenpflicht im Wald und am Waldrand bis 50 Meter.

Wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Insbesondere sind das Bodenbrüter und andere Wildtiere, die schutzlos am Boden verharren. Weil sie keinen Fluchtinstinkt haben, können sie von frei laufenden Hunden attackiert und verletzt werden.

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570 Wildtiere gerissen

Oftmals werden Kitze oder andere Jungtiere nicht gefunden und sterben eines qualvollen Todes. Darum ist es wichtig, dass Hundebesitzer einen solchen Vorfall melden, damit die Jagdaufsicht die Tiere von ihrem Leiden erlösen kann. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen wegen fahrlässiger Tierquälerei strafbar. In den letzten 5 Jahren wurden im Kanton Zürich rund 570 Wildtiere durch Hunde gerissen. Mit knapp 88 Prozent waren mehrheitlich Rehe betroffen.

Hunde gehören im Wald an die Leine: Die neue Regel gilt vom 1. April bis 31. Juli.
Foto: IMAGO/Cavan Images
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Man rechnet beim Kanton jedoch mit einer hohen Dunkelziffer. Dank der neuen Leinenpflicht, hofft man, dass es zu weniger Rissen kommt. Wer gegen die neue Vorschrift verstösst, kann mit 60 Franken gebüsst werden.

Weil es kein einheitliches Hundegesetz für die Schweiz gibt, wird die Leinenpflicht von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In den Frühlingsmonaten gibt es zum Schutz des Wildes jedoch überall strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im und um den Wald.

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