Wer betreut mein Haustier, wenn ich in Quarantäne muss?
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Vorsorgeauftrag ausfüllen:Wer betreut mein Haustier, wenn ich in Quarantäne muss?

Auskunft vom Zürcher Tierschutz
Wer betreut mein Haustier, wenn ich in Quarantäne muss?

Wohin mit dem eigenen Haustier, wenn man am Coronavirus erkrankt und in Quarantäne muss? Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz berichtet, wie man sich am besten auf so einen Fall vorbereiten kann.
Publiziert: 25.03.2020 um 12:26 Uhr
|
Aktualisiert: 04.02.2021 um 17:33 Uhr
Sonja Zaleski-Körner

Niemand denkt gerne darüber nach, dass einem etwas zustossen könnte. Dennoch sollte man sich als verantwortungsvoller Haustierhalter mit dieser Thematik auseinandersetzen. Gerade jetzt, wo sich viele Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben und in Quarantäne müssen, ist es wichtig, für seine Tiere eine Vorsorge zu treffen.

Nadja Brodmann (54), Co-Geschäftsleiterin vom Zürcher Tierschutz, erklärt, was Tierbesitzer tun können.

Vorsorge-Planung für Haustiere

Der Zürcher Tierschutz empfiehlt Folgendes, damit Haustiere im Notfall gut versorgt sind und Halter, Angehörige und Freunde sich darum keine Sorgen machen müssen:

- Die wichtigsten Dokumente des Haustieres (Impfausweis, Heimtierpass, allgemeine Informationen zum Tier) sollten an einem Ort in der Wohnung sein, den Angehörige oder Freunde kennen.

- Die Vorsorge des Tieres und finanzielle Aspekte mit einer Person oder Organisation (Tierheim oder Gnadenhof sollten möglichst besichtigt werden) nach Wahl besprechen.

- Wichtige Informationen schriftlich vermerken und als Notfallkarte im Portemonnaie mit sich führen:

  • Name, Geburtstag, Rasse
  • zu kontaktierende Person/Organisation
  • Abmachungen über Betreuung und Finanzierung

- In einem Vorsorge-Auftrag sollte die Betreuung inklusive Finanzierung für Notfälle (Krankheit, Unfall) geregelt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass die Haustierbetreuung dann ganz nach den Wünschen des Halters verläuft, selbst wenn dieser gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich zu äussern.

- Ebenso, wie in dem Vorsorge-Auftrag, kann im Testament der Verbleib des Haustieres im letzten Willen geregelt werden.

- An der Wohnungs-, beziehungsweise Haustür sollte ein Notfall-Aufkleber für die Feuerwehr angebracht werden.

Der Zürcher Tierschutz empfiehlt Folgendes, damit Haustiere im Notfall gut versorgt sind und Halter, Angehörige und Freunde sich darum keine Sorgen machen müssen:

- Die wichtigsten Dokumente des Haustieres (Impfausweis, Heimtierpass, allgemeine Informationen zum Tier) sollten an einem Ort in der Wohnung sein, den Angehörige oder Freunde kennen.

- Die Vorsorge des Tieres und finanzielle Aspekte mit einer Person oder Organisation (Tierheim oder Gnadenhof sollten möglichst besichtigt werden) nach Wahl besprechen.

- Wichtige Informationen schriftlich vermerken und als Notfallkarte im Portemonnaie mit sich führen:

  • Name, Geburtstag, Rasse
  • zu kontaktierende Person/Organisation
  • Abmachungen über Betreuung und Finanzierung

- In einem Vorsorge-Auftrag sollte die Betreuung inklusive Finanzierung für Notfälle (Krankheit, Unfall) geregelt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass die Haustierbetreuung dann ganz nach den Wünschen des Halters verläuft, selbst wenn dieser gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich zu äussern.

- Ebenso, wie in dem Vorsorge-Auftrag, kann im Testament der Verbleib des Haustieres im letzten Willen geregelt werden.

- An der Wohnungs-, beziehungsweise Haustür sollte ein Notfall-Aufkleber für die Feuerwehr angebracht werden.

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Was passiert mit Haustieren, wenn man plötzlich in Quarantäne muss?

Alle Tiere brauchen Aufmerksamkeit, Futter, Wasser, einen sauberen Schlafplatz und müssen sich mehrmals am Tag erleichtern können. Ist der Tierhalter krank und kann seiner Verantwortung vorübergehend nicht ausreichend nachkommen, oder muss er gar ins Spital, muss sich jemand anderes um die tierischen Mitbewohner kümmern. Brodmann erklärt: «Wenn die kranke Person ansprechbar ist und mündlich mitteilen kann, wer für das Tier sorgen kann, darf diese Person es in Obhut nehmen». Dies müsse aber zuvor abgesprochen worden sein.

Nadja Brodmann (54), Geschäftsleiterin vom Zürcher Tierschutz, will, dass Menschen auch für ihre Haustiere vorsorgen.
Foto: Zvg
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In manchen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. «Falls die Besitzerin oder der Besitzer nicht mehr ansprechbar ist und keinen Vorsorgeauftrag für das Haustier hat, wird es vorübergehend beschlagnahmt und entweder bei einem Tierheim in Obhut gegeben oder sonst im Tierheim des Veterinäramtes untergebracht», so die Tierschützerin.

Unbedingt einen Vorsorge-Auftrag ausfüllen

Daher ist es so wichtig, an einen schriftlich hinterlegten Vorsorge-Auftrag zu denken, in dem das Haustier vermerkt wird. Dieser regelt die Betreuung der Tiere im Sinne des Halters und ist im Ernstfall eine Beruhigung für alle Beteiligten, mit denen im Voraus die Details besprochen worden sein sollten. «Im Vorsorgeauftrag kann festgehalten werden, was bei Hospitalisierung oder Tod mit dem Haustier geschehen soll, also zu wem es in Pflege oder in welchem Tierheim es untergebracht werden soll», sagt die Tierschutz-Expertin. Auch eine gut sichtbar platzierte «Notfalltasche» könne man zur Sicherheit vorbereiten, in der Unterlagen und die wichtigsten Auskünfte über das Tier, sowie Medikamente, Futter und Spielzeug des Haustiers aufbewahrt werden sollten. Beim Zürcher Tierschutz gebe es zum Thema Vorsorge für Heimtiere extra eine Info-Seite, wo alles ausführlich erklärt werde.

Brodmann wäre froh, wenn die derzeitige Ausnahmesituation dazu führen würde, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung steigt, auch für Haustiere vorsorgen zu müssen. «Es gibt immer wieder Fälle, wo nicht klar ist, was mit dem Tier passieren soll – gerade bei älteren Tieren ist es wichtig, deren Vorerkrankungen und Vorlieben zu kennen, um es nach dem Verlust der Bezugsperson bedürfnisgerecht versorgen und unterbringen zu können.» Noch schlimmer sei es, wenn Tiere zu Hause verhungern, weil niemand von ihnen wisse. Eine sogenannte «Notfallkarte» mit Angaben zum Tier, die man immer im Portemonnaie mit sich führen sollte, kann Leben retten, ebenso wie der Vorsorge-Auftrag.

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