Haftpflicht im Winter
Müssen Mieter selber Schnee räumen?

Wer ein Haus besitzt, tut gut daran, das Eigentum richtig zu versichern. Gerade im Winter lauern überall Gefahren.
Publiziert: 04.12.2023 um 18:12 Uhr
|
Aktualisiert: 05.12.2023 um 09:34 Uhr
Cilgia Grass

Wer Grundbesitz hat, braucht eine Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel verdeuchtlichts: Ein Mieter stürzt auf dem völlig vereisten Privatweg zum Mehrfamilienhaus schwer und landet im Rollstuhl. Das kann Kostenfolgen in Millionenhöhe haben!

Bei einem Schneeeinbruch

Kommt es im Winter über Nacht zu einem Schneeeinbruch, ist es Pflicht des Hausbesitzers, für die Räumung seiner privaten Wege und Gebäudezufahrten zu sorgen. Kommen Dritte auf dem Grundstück zu Schaden, weil der Zugang zum Haus nicht von Schnee und Eis befreit wurde, so ist grundsätzlich von einem Verschulden des Liegenschaftbesitzers auszugehen. Wohnt dieser selbst im Haus, so wird seine Privathaftpflichtversicherung für allfällige Ansprüche geradestehen. Andernfalls kommt die Gebäude-Haftpflichtversicherung zum Zug.

Schneeräumung kann nicht an die Mieter abgeschoben werden

Auch bei Mietobjekten kann die Pflicht zur Schneeräumung nicht an die Mieter abgeschoben werden. Anders verhält es sich bei vermieteten Einfamilienhäusern. Eis- und Schneeräumung sind dort grundsätzlich Sache des Mieters.

Wer im eigenen Haus wohnt, ist in den meisten Fällen mit einer Privathaftpflichtversicherung gut bedient. Diese kommt nämlich auch für Schäden auf, die mit dem Grundbesitz in Zusammenhang stehen. Anders sieht die Sache bei Mietobjekten aus. Für den Vermieter ist der Abschluss einer Gebäude-Haftpflichtversicherung ratsam. Diese deckt üblicherweise Risiken bis zum Schadensbetrag von 5 Millionen Franken.

Eine Gebäude-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich auch für Ferienhausbesitzer, wenn das Haus an Gäste vermietet wird. Gleiches gilt für Stockwerkeigentümer, die gemeinsam Grünflächen, Wege, Treppen und eine Garage besitzen.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung bewegen sich die Prämien in einem weiten Preisband. Produkt- und Preisvergleiche lohnen sich unbedingt.

Schneeräumung kann nicht an die Mieter abgeschoben werden.
Foto: Getty Images/Image Source
1/6
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?