Genuss stat Sucht: Zigarrenraucher rauchen offenbar anders
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Rauchgestank
Darf unser Nachbar auf seinem Balkon Stumpen rauchen?

Unser Nachbar raucht stundenlang auf seinem Balkon Stumpen. Wir sind wegen dem Rauchgestank sehr eingeschränkt, das Fenster offen zu lassen ist ohnehin unmöglich. Wir haben den Nachbarn gebeten, morgens und nachmittags nicht zu rauchen. Leider erfolglos. Sara M.
Publiziert: 16.04.2019 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2020 um 11:21 Uhr
Nicole Fernández, Juristin

Da sprechen Sie ein heikles Thema an. Im Gesetz gibt es keine spezielle Regelung bezüglich Rauchverbot. Aber es gilt der allgemeine Grundsatz, dass Mieter auf andere Hausbewohner Rücksicht zu nehmen haben (Art. 257f Obligationenrecht).

Der rauchende Mieter muss auf die anderen Nachbarn Rücksicht nehmen


Ihr Nachbar mag offenbar das Stumpenrauchen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange er in seiner Wohnung bei geschlossenen Fenstern raucht. Dem ist aber nicht so.

Vielleicht geht er auf den Balkon, weil er selber eine «rauchfreie» Wohnung haben möchte oder weil er gerne auf seinem Balkon sitzt. Die Gründe spielen keine Rolle. Der rauchende Mieter muss so oder so auf die anderen Nachbarn Rücksicht nehmen. Dazu gehört etwa, nicht auf dem Balkon zu rauchen oder die Fenster zu schliessen. Auch Ihr Vorschlag, das Rauchen auf eine gewisse Zeit zu beschränken, fällt unter die Rücksichtnahmepflicht. Schliesslich geht es auch um die Verhältnismässigkeit. Wird nur ab und zu einmal draussen geraucht, ist das für die anderen Hausbewohner tolerierbar. Das ist beim stundenlangen Rauchen nicht der Fall: Es ist nachvollziehbar, dass Sie in Ihrem Wohnungsgebrauchsrecht beeinträchtigt sind.

Den Vermieter informieren


Wie gehen Sie vor? Nachdem das direkte Gespräch mit dem Nachbarn nichts genützt hat, sollten Sie den Vermieter informieren. Ein Augenschein, besser noch «Geruchsschein», überzeugt vielleicht die Verwaltung. Stören sich vielleicht auch noch andere Mieter daran? Dann können Sie zusammen einen Brief an die Verwaltung schreiben. Die Verwaltung wird dann den rauchenden Nachbarn auf seine Rücksichtnahmepflicht ermahnen. Vielleicht werden gewisse «Raucherzeiten» vereinbart. Nützt alles nichts, riskiert er eine Kündigung.

Auf dem eigenen Balkon ist das Rauchen noch erlaubt (Archiv).
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