Mit Mitstudenten eine WG gründen?
Versicherung ist die halbe Miete!

Kommt es zum Streit in einer Studenten-WG, ist man froh, hat man dem Vertraglichen rechtzeitig Beachtung geschenkt.
Publiziert: 24.08.2010 um 10:12 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:16 Uhr
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«Zu vermieten: Haus, Nähe ÖV, geeignet auch für WG.» – Das Wohnungsinserat tönt für die fünf Studenten, die eine gemeinsame Bleibe suchen, vielversprechend. Und ein Augenschein vor Ort bestätigt: Es gibt genügend Platz für alle. Die Studenten-WG ist geboren.

Doch wer soll nun den Mietvertrag unterschreiben? Bloss einer oder gleich alle Fünf? Möglich ist beides. Falls alle den Vertrag unterzeichnen, stehen sie auch gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Die Wohnungskündigung eines einzelnen etwa bleibt ohne Wirkung. Auf Grund der Solidarhaft müssen weiterhin sämtliche Mieter für alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter geradestehen.

Bei Studenten-WGs, bei denen ein Kommen und Gehen herrscht, empfiehlt sich ein «flexibles» Mietverhältnis. Dabei fungiert ein WG-Mitglied als Hauptmieter, die anderen sind dessen Untermieter. Ersterer haftet dann zwar allein gegenüber dem Vermieter, dafür können die Untermietverträge problemlos gekündigt werden. Gemäss geltendem Mietrecht muss der Vermieter Untermieten zustimmen. Verweigern kann er sie etwa dann, wenn der Hauptmieter die Konditionen der Untermiete nicht transparent machen will oder eine überhöhte Miete kassiert.

Um für alle Fälle gewappnet zu sein, braucht auch eine WG eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung. Die Versicherer bieten beides im Kombipack an. Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt, wenn die Mieter einen Schaden an Wohnung oder Haus verursachen. Generell werden durch die Privathaftpflicht-Versicherung Schäden, die Dritten verursacht werden, gedeckt. Im gleichen Haushalt lebende Personen sind aber von der Privathaftpflichtdeckung ausgeschlossen.

Die Hausratversicherung kommt zum Zug, wenn die persönlichen Siebensachen der WG-Mitglieder durch Ursachen wie Feuer oder Wasser Schaden nehmen oder bei einem Einbruch gestohlen werden. In der Regel versichert die Hausratversicherung alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Bestehen jedoch Untermietsverhältnisse oder kommt es in der WG häufig zu personellen Wechseln, so empfehlen sich Einzelpolicen für sämtliche Mitbewohner.

Tipp: Zuviel Bürokratie ist zwar der Feind des WG-Lebens, ganz ohne schriftliche Übereinkünfte gehts aber auch nicht. Daher: Haftpflicht- und Hausratversicherung gehören in jede WG.

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