Wenn die Traumferien zum Albtraum werden
100'000 Franken für die Rückführung aus dem Ausland

Eine Reise ist die schönste Zeit im Jahr – bis plötzlich etwas schiefgeht. Ob Unfall, Krankheit oder eine teure Rückführung aus dem Ausland: Ohne die richtige Versicherung kann der Traumurlaub schnell zum finanziellen Albtraum werden. So kannst du dich schützen.
Publiziert: 26.08.2024 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2024 um 14:31 Uhr
Dies ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von SOS 144 AG
Foto: Shutterstock

Nach den Sommerferien ist vor den Herbstferien. Sind wir ehrlich, eine Auszeit im Ausland (oder auch in der Schweiz) ist die schönste Zeit im Jahr. Endlich raus aus dem Alltag und einfach die Seele baumeln lassen. Am Strand, in einer hippen Stadt oder beim Camping im Süden. Die Vorfreude darauf ist schon Monate zuvor riesig. Umso schlimmer, wenn dann was schiefgeht. 

Wer in seinen Ferien verunfallt und ins Spital oder sogar vom Ausland zurück in die Schweiz geführt werden muss, erleidet nicht nur Schmerzen, sondern im schlimmsten Fall auch ein dickes Loch im Portemonnaie. 

100'000 Franken für Rückführung aus Thailand

Ist man nicht richtig versichert, kann dies ganz schön ins Geld gehen, wie das Beispiel von Franz L. aus Luzern zeigt. Der Rentner erkrankte in seinen Sommerferien in Thailand schwer am Herzen und musste mit dem Ambulanzjet zurück in die Schweiz geflogen werden. Die Rechnung für diesen Transport hat es in sich: knapp 100'000 Franken. 

Im Ausland besteht bei einer Rettung mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter in der Regel keine Deckung der Rettungskosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Der Krankentransport im Ausland ist dabei auf 500 Franken begrenzt. Was dramatischer ist – und finanziell sogar existenzbedrohend sein kann –, ist wie im Fall von Franz L. die Rückführung aus dem Ausland. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keinen Anteil an der Rückführung. Die Unfallversicherung deckt bei Berufstätigen nur einen Fünftel des versicherten Lohnes bis maximal 29'640 Franken, den Rest muss man selbst bezahlen. Das ist vielen Menschen, die nach UVG versichert sind, nicht bewusst. Selbst ein kurzer Transport beispielsweise aus Österreich mit einer Ambulanz zurück in die Heimat kann schnell mehrere tausend Franken betragen.

Franz L. hätte also, wenn er nur grundversichert gewesen wäre, knapp 100'000 Franken aus dem eigenen Sack bezahlen müssen. Da er jedoch bei der SOS 144 AG versichert ist, wurden diese Kosten vollumfänglich übernommen.

SOS 144 Rettungskarte

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit

Für 60 Franken (Einzelpolice)/90 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit

Für 60 Franken (Einzelpolice)/90 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Krankentransport nur bedingt gedeckt

Teuer wird es nicht nur im Ausland, sondern auch in der Schweiz. Wer seine Herbstferien beispielsweise zu Hause oder im Tessin verbringen will, sollte wissen, wie er oder sie im Notfall versichert ist. Ist man nicht entsprechend abgedeckt, kann einen auch dies teuer zu stehen kommen.

Rentnerin Anna B. aus Basel war im Juli mit ihrem Mann auf einer Velotour im Tessin unterwegs. Sie stürzte schwer und musste daraufhin mit dem Krankenwagen ins Spital gebracht werden. Kostenpunkt: 1500 Franken. Die Grundversicherung übernahm 500 Franken, die Differenz von 1000 Franken wurde durch die SOS 144 Rettungskarte abgedeckt. 

Teuer kann es auch zu stehen kommen, wenn man die geplanten Ferien aufgrund von Krankheit nicht antreten kann. Robert S. aus Basel wollte in den Sommerferien mit Frau und Kind nach Mallorca ans Mittelmeer reisen. Doch der achtjährige Bub wurde zwei Tage vor Abflug krank, deshalb konnte die Familie die Reise nicht antreten. Wäre Robert S. nicht mit der Variante Protect Plus versichert gewesen, hätte er durch die Annullation der Ferien 4000 Franken verloren.

Die Lösung für ungedeckte Kosten

Eine gute Lösung für Notfälle in der Schweiz und im Ausland stellt die SOS 144 Rettungskarte dar. Diese übernimmt Rettungs- und Bergungskosten, unabhängig von der Rettungsorganisation und vom Rettungsmittel. Die Deckung gilt also unter anderem für Einsätze der AAA Alpine Air Ambulance, Rega, Air Zermatt oder DRF – aber auch beim Einsatz eines Krankenwagens. Dieser Versicherungsschutz ist weltweit gültig – dabei spielt es keine Rolle, wo der Notfall geschieht, wer bei der Rettung im Einsatz ist oder ob sich der Notfall aufgrund von Unfall oder Krankheit ereignet. Diesen Versicherungsschutz gibt es für Einzelpersonen bereits ab 60 Franken, für Paare und Familien ab 90 Franken im Jahr.

So ist die Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG) geregelt

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet. 

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet. 

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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