Eltern dürfen für kranke Kinder sorgen
Arbeitgeber sind plötzlich familienfreundlich

Bei der Frage, ob berufstätige Eltern wegen kranker Kinder am Arbeitsplatz fehlen dürfen, zeigte sich der Arbeitgeber-Direktor letzte Woche hartherzig. Nun gibt er sich offener.
Publiziert: 07.02.2017 um 09:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2019 um 17:12 Uhr
Guido Schätti

Arbeitgeber-Direktor Roland Müller (53) hat sich in die Nesseln gesetzt: Betreuungsfälle wie kranke Kinder seien im Voraus zu planen, teilte er letzte Woche BLICK mit. Damit löste er einen Sturm der Entrüstung bei Eltern und Politikern aus. Auch Unternehmen distanzierten sich.

Nun schlägt der Arbeitgeberverband zurück: In einer Mitteilung auf seiner Homepage wirft er BLICK vor, die Sachlage verdreht zu haben. Besonders der Titel des Artikels stimme nicht: Die Aussage «Krankes Kind im Voraus planen» sei nie freigegeben worden.

Doch die entscheidende Aussage liegt BLICK schriftlich vor. «Die Arbeitgeber empfehlen, dass die Eltern potenziell auftretende Betreuungsfälle (z. B. krankes Kind) im Voraus planen und generell organisieren», schrieb der Arbeitgeberverband am Mittwoch in einem Mail. Die Aussage könne Verbandsdirektor Roland Müller zugeschrieben werden, so die Kommunikationsabteilung. Im Titel hat BLICK das Zitat zwar verkürzt, im Text wurde es aber vollständig wiedergegeben.

Arbeitgeber-Direktor Roland Müller (53) löste einen Sturm der Entrüstung aus. Jetzt nimmt er die Eltern ernst.
Foto: Keystone

Arbeitsgesetz unterschlagen

Im Mail an BLICK schrieb der Verband weiter: «Wenn im Einzelfall trotzdem keine Betreuungsperson abrufbar ist, liegt es auf der Hand, dass ein Elternteil kurzfristig einspringt, um die Betreuung zu organisieren. Wenn dadurch der Elternteil nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, ist dies unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.»

Im Klartext: Absenzen sind nur zulässig, um die Betreuung zu organisieren. Dass ein Elternteil zu Hause bleibt, um ein Kind zu pflegen, ist für den Verband nicht vorgesehen. Das Arbeitsgesetz unterschlägt Müller. Dort steht, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Familienpflichten bis zu drei Tagen freizugeben habe, damit diese ein krankes Kind betreuen können.

Plötzlich ist alles anders

In der Mitteilung auf der Homepage vollzieht der Arbeitgeberverband eine Kehrtwende. Nun werden den Arbeitnehmern «Arbeitsbefreiungs- und Lohnfortzahlungsansprüche» bei pflegebedingten Absenzen eingeräumt. Das Arbeitsgesetz kommt prominent vor: Dieses solle Eltern in die Lage versetzen, «ihr Kind, das während seiner Krankheit besonders der Nähe der Eltern bedarf, während drei Tagen persönlich zu betreuen und zu pflegen bzw. die allenfalls danach notwendige weitere Ersatzbetreuung zu organisieren».

Hätte der Arbeitgeberverband gleich am Anfang so reagiert, hätte er sich den Protest ersparen können.

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