Darf man bei der Bewerbung sein Kind verheimlichen?
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Experte gibt Auskunft:Darf man bei der Bewerbung sein Kind verheimlichen?

Flunkern im Bewerbungsgespräch
Bei diesen Fragen dürfen Sie lügen

Im Lebenslauf werden nur die allerbesten Eigenschaften aufgeführt und später im Gespräch beschreibt man sich als die perfekte Person. Dies ist nicht selten auf einige Unwahrheiten zurückzuführen. Aber ist das überhaupt in Ordnung?
Publiziert: 28.01.2021 um 07:49 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2021 um 20:15 Uhr
Lara Zehnder

Jeder will mit seiner Bewerbung als absoluter Spitzenreiter dastehen. Klar, manch einer flunkert dafür gerne mal mit einer besonders guten Leistung oder verheimlicht bisherige Straftaten. Und das teilweise nicht einmal zu Unrecht.

«Ich will in den nächsten Jahren keine Kinder»

Diese Lüge ist tatsächlich und sogar auf gesetzlicher Basis erlaubt. Warum? Weil Ihr zukünftiger Arbeitgeber Sie diskriminieren würde, wenn die Schwangerschaft ein Absagegrund wäre. Ausserdem spielt hier die Gleichberechtigung eine Rolle, da Männer kaum gefragt werden, ob sie Vater werden möchten.

«Ich habe keine Kinder»

Die Frage nach vorhandenen Kindern seitens des Arbeitgebers ist hingegen erlaubt. Schliesslich erhalten Sie teilweise Kinderzulagen und müssen dies über das Unternehmen regeln. Ausserdem würde es wahrscheinlich früher oder später sowieso auffallen, wenn Sie stets in den Schulferien freinehmen und plötzlich zum Kinderarzt rennen müssen.

Eine Absage aufgrund des Kinderwunsches wäre diskriminierend.
Foto: Getty Images
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«Ich habe eine Ausbildung gemacht»

Keine Ausbildung gemacht zu haben und dies zu verheimlichen, ist nicht erlaubt. Sämtliche Fragen zu Ihrer beruflichen Karriere und somit auch zur Ausbildung sind dem Arbeitgeber erlaubt und müssen auch ehrlich beantwortet werden.

«Ich habe keine Vorstrafen»

Kaum zu glauben, aber wahr: Werden Sie nach Vorstrafen gefragt, so dürfen Sie schwindeln. Allerdings gilt es stets den angestrebten Beruf zu beachten, denn bei erhöhter Verantwortung wird wahrscheinlich Ihr Strafregister überprüft. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.

Ausserdem ist von Bedeutung, in welchem Bereich Sie sich bewerben. Möchte man einen Kassierer-Beruf ergattern, darf nach Vermögensdelikten, als Chauffeur nach Verkehrsverstössen gefragt werden. Wenn der Eintrag im Strafregister bereits gelöscht wurde, darf er verschwiegen werden.

«Ich wähle stets meine Partei und bin äusserst religiös»

Wenn der zukünftige Arbeitgeber fragt, welcher Partei oder Religion Sie angehören, dürfen Sie flunkern oder die Frage einfach nicht beantworten. Diese Auskunft ist, mit Ausnahme einer Einstellung bei einer Kirche oder in der Politik, definitiv nicht jobrelevant.

«Ich bin kerngesund»

Haben Sie Krankheiten oder Behinderungen, so dürfen Sie diese im Bewerbungsgespräch verschweigen. Allerdings sollten Sie zuvor hinterfragen, ob es nicht besser wäre, die Fakten gleich auf den Tisch zu legen. Schliesslich haben Sie teilweise spezielle Rechte, die Sie eventuell während der Anstellung oder spätestens bei einer Kündigung brauchen könnten.

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