Nebenverdienst
Zuhause Geld verdienen: Diese Regeln müssen Sie kennen

Manche verdienen in der Freizeit zusätzliches Geld. Andere machen die Wohnung zum Büro. Wer ein privates Business startet, muss diese Regeln kennen.
Publiziert: 15.03.2021 um 11:39 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2021 um 10:45 Uhr
Norina Meyer «Beobachter»

Ich bin Kosmetikerin. Um etwas dazuzuverdienen, möchte ich an Wochenenden in meiner Mietwohnung kosmetische Behandlungen anbieten. Darf ich das?

Nein. Sie haben Wohnräume gemietet, darin dürfen Sie grundsätzlich kein Geschäft eröffnen. Zumindest nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Bei regelmässigem Kundenverkehr ist fraglich, ob er eine solche gibt. Zudem sollten Sie bei der Baubehörde der Gemeinde abklären, ob eine geschäftliche Tätigkeit in Ihrer Zone überhaupt erlaubt ist.

Meine Konfitüren kommen immer gut an, darum will ich sie nun auf Bestellung herstellen und verkaufen. Ist das erlaubt?

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt in gemieteten Wohnräumen ein Geschäft zu betreiben.
Foto: Getty Images
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Grundsätzlich ja. Aber wer zu Hause Lebensmittel herstellt und sie regelmässig an andere abgibt, untersteht dem Lebensmittelgesetz und muss alle Vorgaben des Lebensmittelrechts einhalten. Melden Sie sich beim Kantonschemiker und informieren Sie sich über die Vorschriften.

Aus den Trauben in meinem Garten habe ich Grappa brennen lassen. Darf ich ihn zum Verkauf anbieten?

Nein. Gebrannte Wasser dürfen Sie nur mit Bewilligung des Kantons verkaufen. Ohne machen Sie sich strafbar.

Als freiberufliche Grafikerin arbeite ich oft zu Hause in meiner Mietwohnung. Ist das zulässig?

Ja. Sie dürfen in Ihren Räumen nicht nur wohnen, sondern auch arbeiten – solange das weder Lärm noch andere störende Emissionen verursacht und Sie die Räume weder umbauen noch sonstwie überbeanspruchen. Generell ist es in Mietwohnungen erlaubt, Büroarbeiten zu erledigen oder Homeoffice zu machen.

Ich vermiete meine Eigentumswohnung im Tessin auf Airbnb an Touristen. Können die anderen Eigentümer mir das verbieten?

Schauen Sie im Reglement der Eigentümergemeinschaft nach. Sagt es nichts dazu, kommt es auf das Ausmass an: Nimmt das Vermieten gewerbsmässige Züge an und kommt etwa einem Hotelbetrieb gleich, können es die anderen Eigentümer verbieten. Am besten regeln sämtliche Eigentümer die Voraussetzungen für das Vermieten an Fremde konkret im Reglement.

Darf ich in meinem Bad Bier brauen?

Grundsätzlich ja, solange Sie weniger als 400 Liter Bier pro Kalenderjahr herstellen und es im privaten Rahmen konsumieren. Sonst wird eine Steuer fällig. Wollen Sie das Bier verkaufen, brauchen Sie je nach Kanton eine Bewilligung. Informieren Sie sich beim kantonalen Labor.

Unser Verein plant ein Fest mit Essen und Getränken gegen Bezahlung für unsere Mitglieder. Was müssen wir beachten?

Die Mitglieder, die mit Esswaren zu tun haben, müssen in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult sein und entsprechend kontrolliert werden. Verkaufen Sie Alkohol, benötigen Sie ein Alkoholabgabepatent. Zudem müssen Sie gut sichtbar ein Schild anbringen, auf dem zum Beispiel steht: «Wir verkaufen keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren.» Informieren Sie sich bei der Gemeinde und der kantonalen Lebensmittelkontrolle.

Beobachter
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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