Fux über Sex
«Darf ich ihr nochmals schreiben?»

Publiziert: 22.01.2021 um 15:28 Uhr
Caroline Fux

Vor langer Zeit habe ich auf Tinder eine tolle Frau (32) kennengelernt. Wir haben fast ein Jahr lang mit Unterbrüchen gechattet. Zu einem Treffen kam es aber nie. Ich hatte damals gerade erst eine Krankheit und eine persönliche Lebenskrise hinter mir, und ich konnte mich einfach nicht auf jemanden einlassen. Diese Frau geht mir aber nicht aus dem Kopf. Mich beschäftigt die Angst, dass ich sie damals verletzt habe, und ich bin unsicher, ob sie mein Verhalten richtig einordnen konnte. Ich ärgere mich über meine Zögerlichkeit und würde ihr gern schreiben. Darf man das nach eineinhalb Jahren Funkstille? R. (37, m)

Lieber R.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, einen Flirt von früher nochmals zu kontaktieren, wenn man dies auf angemessene Weise tut und bereit ist, ein Nein oder nur schon eine Funkstille zu akzeptieren. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Person damals nicht bewusst das Ende des Austauschs gefordert hat. Denn so etwas sollte man unbedingt akzeptieren.

Caroline Fux, Psychologin und Sexologin.
Foto: Aissa Tripodi

Weiter lohnt es sich, wenn du dich vor einer Kontaktaufnahme nochmals knallhart fragst, was du dir alles von einem Austausch erhoffst. Es wäre verständlich, wenn du deine Vergangenheit aufräumen, endlich alles klären und dadurch Ballast loswerden willst. Je mehr solche und ähnliche Wünsche aber Thema sind, desto grösser ist die Gefahr, dass du den Austausch überfrachtest und diese Frau in eine Bewältigung reinziehst, die du eigentlich für dich allein machen solltest.

Frag dich also, ob du mit dir selbst genug im Reinen bist, um eine erneute Kontaktaufnahme wirklich als unverbindliches Angebot zu verstehen. Denn das braucht es als Basis für eine gesunde Beziehung. Denk zudem dran, dass diese Frau mittlerweile vielleicht an einem ganz anderen Punkt im Leben steht als damals.

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Weiss, was die Menschen bewegt: Caroline Fux.
Aissa Tripodi

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